Was hätte ich bekommen, falls ich eine Anzeige gegen die Polizei eingereicht hätte?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anzeige bei der Polizei kannst du nicht gegen die Polizei selbst machen. In dem Fall hättest du eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Fachaufsichtsbeschwerde einleiten können. Diese wird dann auf höherer Ebene bearbeitet. Dann müssen sich alle Beteiligten verantworten für ihr Vorgehen. Wieso, weshalb, warum... Dies könnte dann bis hin zum Disziplinarverfahren gehen, wovon du aber im Regelfall nichts mehr mitbekommst.

Ich bin generell dafür, so was einzuleiten. Auch wenn es nichts bringt, sorgt es zumindest für einen Denkprozess und für bürokratischen Stress seitens der Beamten. Vllt wird ihr Handeln das nächste Mal dann anders ablaufen.

Bei einer Sachbeschädigung (kaputte Tür) muss sich sowieso der Eigentümer selbst um den Schadensersatz kümmern, da du ja wahrscheinlich die Bude nicht gekauft hast.


Eckengucker  20.07.2020, 22:08

Das stimmt so nicht. Du kannst auf jedes Revier gehen und jeden Polizeibeamten anzeigen wenn es sich um Straftaten handelt, wie jede andere Person auch. Hier geht es um das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Beamten als Mensch und nicht um die Behörde. Das gilt letztlich im Dienst und auch im Privatleben.

Während die Dienstaufsichtsbeschwerde sich gegen das Verhalten einer Amtsperson im Dienst richtet -in der Regel während einer rechtmäßigen Amtshandlung-, bezieht sich die Fachaufsichtsbeschwerde auf eine konkrete fachliche Entscheidung einer Behörde, die überprüft, gegebenenfalls geändert werden oder auch zu anderen Fachentscheidungen in künftigen Fällen führen soll.

Gegebenenfalls kann man sich auch den Weg sparen und schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Diese beauftragt in der Regel benachbarte Dienststellen als neutrale Stellen zur Erforschung des Vorgangs.

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DaHelmut  20.07.2020, 22:16
@Eckengucker

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird je nach Inhalt automatisch zu einer Fachaufsichtsbeschwerde. Die bearbeitende Stelle bewertet dies von sich aus. Der Beschwerdeführer muss also diese nicht explizit so benennen. Ich habe sie nur mit aufgeführt, da man für weitere Informationen dies dann auch im Zusammenhang googlen kann. 😅

Und ja, natürlich kann man die Polizisten alle einzeln anzeigen. Aber mit welcher Begründung? Welche Straftat liegt denn vor?

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Eckengucker  20.07.2020, 22:21
@DaHelmut

Dienstaufsichtsbeschwerde wird vom Dienstherrn sprich Dienstvorgesetzten bearbeitet. Eine Fachaufsichtsbeschwerde von der mit der Fachaufsicht beauftragten Dienststelle, also regelmäßig zunächst den Oberbehörden, sprich Landeskriminalämtern oder nach Eingang über die Staatsanwaltschaften. Dienst- und Fachaufsicht sind zweierlei.

Und bei der Fachaufsicht sind diese Fehler explizit zu benennen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsichtsbeschwerde

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Ein Fehlverhalten für die Dienstaufsichtsbehörde muss nicht in Straftaten enden. Es kann z.B. auch eine Beschwerde darüber sein, dass der Beamte betrunken seinen Dienst tut oder sich unangemessen verhält.

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DaHelmut  20.07.2020, 22:24
@Eckengucker

Okay, dem will ich nichts entgegen setzen. Danke für die Korrektur. Ich kenne bzw. kannte das aus eigener Erfahrung eben so. Hat sich vllt geändert.

Dennoch... Dann ist die Dienstaufsichtsbeschwerde meiner Meinung nach der bessere Weg als eine Anzeige. Denn mir fehlt immer noch der Strafbestand.

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Was hätte ich bekommen, falls ich eine Anzeige gegen die Polizei eingereicht hätte?

Nix.

1.) Die Polizei darf eine Wohnung BETRETEN ohne einen Durchsuchungsbeschluss, auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers.

Das geht Polizeirechtlich völlig problemlos - zur Gefahrenabwehr.

2.) Wenn Hinweise auf eine Straftat bestehen und (zur Nachtzeit) ein Gericht nicht erreichbar ist, darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss agieren.

3.) Selbst wenn das alles unrechtmäßig gewesen wäre, hättest Du nichts bekommen. Bei einer Anzeige bekommt man hinterher nichts.

ich glaube du ziehst die Sache falsch auf. Die Polizei kommt nicht in deine Wohnung weil sie dich persönlich als Ausländer angreifen will und weil sie nichts anderes zu tun hat.

Ich frage mich immer, wie man auf solche Dinge kommt. Du hast selbst gesagt, dass irgend jemand die Polizei darüber informiert hat, dass DU, ja DU, in der Wohnung wohl aktuell eine Person übel misshandelst. Je nachdem, wie die Sache durch diesen falschen Anzeigeerstatter dargestellt wird, braucht die Polizei auch nachts keinen Durchsuchungsbeschluss, sie wollte ja das Leben eines Opfers in aus aktueller Gefahr retten, und das Warten auf einen Beschluss hätte z.B. zum Tod führen können (ja, Vermutung, gebe ich zu, aber ich will die andere Seite darstellen, der Einzelfall kann hier denke ich nicht abschließend beurteilt werden). Dass es gleich 4 waren, die in deine Wohnung eingedrungen sind ist auch der Art der Beschuldigung zu entnehmen und eigentlich deshalb doch zu verstehen.

Ich weiss, das klingt wie eine Verharmlosung, ist es aber wirklich nicht. Wenn dir jemand so mitspielt ist das unterste Schublade.

Wer hat denn die Polizei angerufen? Für einen solchen Fall wurden dann die Beamten als Mittel zum Zweck missbraucht. Du hättest eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat, Verleumdung und übler Nachrede, usw. stellen können. Über einen Anwalt kannst du die Akten einsehen und weisst dann Bescheid, gegebenenfalls kannst du dann mit Schadensersatzforderungen gegen denjenigen vorgehen. Wahrscheinlich hast du ja bereits Bescheid oder zumindest eine Vermutung. Das passiert meistens nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern hat -wie alles- eine Vorgeschichte.


Behzad59 
Fragesteller
 20.07.2020, 22:01

%Du hättest eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat, Verleumdung und übler Nachrede, usw. stellen können. %

Vielen Dank! ein interessanter Aspekt.

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Eckengucker  20.07.2020, 22:09
@Behzad59

Na ja, die Beamten sind doch als Mittel zum Zweck ausgenutzt worden, so lese ich das aus deinem Bericht. Ich hoffe es ist so ok.

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Du kannst anzeigen, wenn du willst. Das führt zu keiner Strafe.

Zunächst einmal (typische Reaktion eines Ausländers) stelle ich mir die Frage, dass ich der Einzige in diesem Gebäude bin, der kein Deutscher ist, hat man sich deshalb so verhalten?

Was soll deine Nationalität mit dem Einsatz zu tun haben? Du weißt doch gar nicht, wer die Polizei benachrichtigt hat, und was der Melder denen erzählt hat. Wie kannst du dann behaupten, das der Einsatz ungerechtfertigt war?

Als nächstes frage ich mich, dass Sie irgendwo in Ihrer Datenbank die Informationen über die gewalttätigen Nachbarn haben müssen, warum sie dann direkt zu mir gekommen sind?

Weil du nicht die Nachbarn bist, und weil der Polizei gemeldet wurde, du würdest eine Frau in deiner Wohnung 'heftig schlagen'. Das hast du doch selbst geschrieben.

Warum waren immer nur zwei Polizisten bei den gewalttätigen Nachbarn und warum wurden sie immer höflich gefragt, ob bei ihnen alles in Ordnung sei, und mit einem Ja als Antwort waren sie ohne weitere Maßnahmen weggewesen.

Weil die beiden verheiratet sind und in der Wohung zusammen leben. Bei dir und der angeblichen Frau sieht es offensichtlich anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Behzad59 
Fragesteller
 20.07.2020, 22:11

Da hast du Recht. Wenn sie wirklich meinen Namen und meine Wohnung als Information bekommen habn. Aber es besteht der starke Verdacht, dass es nicht der Fall gewesen ist. Weil die anderen Polizisten, die nicht reingekommen sind, ein Stockwerk höher gegangen sind, um die Lage bei den anderen zu überprüfen. Ich muss sagen, es ist nur eine Vermutung meinerseits.

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ronnyarmin  20.07.2020, 22:14
@Behzad59

Dann war anscheinend nicht klar, um welche Wohnung es sich handelt.

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Was du gekommen hättest? Nichts - du hättest nur jede Menge Geld verloren.

Und man muss nicht immer gleich ein ausländerfeindliches Motiv vermuten.


Behzad59 
Fragesteller
 20.07.2020, 21:48

%Und man muss nicht immer gleich ein ausländerfeindliches Motiv vermuten%

Ich weiß das, es ist eine motorische Reaktion der Gedanken.

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