Was erwartet mich für eine Strafe mit 10€ Falschgeld?

4 Antworten

Hier wird der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" umgewandelt in "Unwissenheit schützt vor Strafe".

Strafbar ist das Ganze also nur dann, wenn das Falschgeld "wissentlich" in Umlauf gebracht wurde. Das bedeutet: demjenigen, der damit bezahlt oder es wechseln möchte, muss bekannt sein, dass dieses Geld nicht echt ist.

Wenn es ihm bekannt war, greift §147 StGB und demjenigen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Anders sieht es aus, wenn derjenige es "unwissentlich" getan hat. Also dann, wenn es ihm nicht bekannt war, dass dieses Geld nicht echt ist. Dann macht er sich nicht strafbar, er kann aber auch mit dem Geld selbstverständlich nicht bezahlen. Er hat dann einfach Pech gehabt.

Und auch aus diesem Grund will die Bundesbank den 500,-€ Schein abschaffen. Denn wenn dieser gefälscht wird und ein ehrlicher Kunde kriegt ihn irgendwann in die Hand und möchte woanders damit zahlen, ist sehr viel Geld verloren gegangen. Denn ersetzt kriegt man einen gefälschten Geldschein selbstverständlich auch nicht.

Hallo Jannick,

deine Geschichte ist mir etwas zu schwammig und deshalb auch nicht so recht nachvollziehbar.

Deiner Beschreibung nach ist alles in folgender Reihenfolge abgelaufen:

  1. Dein Freund bittet dich für ihn einen 10,- Euro-Schein zu wechseln
  2. Du wechselst den erhaltenen Geldschein
  3. Nach dem Wechseln teilt dein Kumpel dir mit, dass es Falschgeld war.
  4. Der Geschädigte ist inzwischen zur Polizei gegangen
  5. Polizeibeamte haben dich mit auf die Wache genommen

Leider endet deine Storry hier. Was ich nicht verstehe, ist Folgendes:

Nachdem du deinem Kumpel das Wechselgeld übergeben hast, hat dieser dir erklärt, das es sich bei dem Geldschein um Falschgeld handelte richtig?

Kanntest du den Geschädigten?

Warum hat der Geschädigte nicht zuerst dich kontaktiert und sein Geld zurück verlangt?

Von wo haben dich die Polizeibeamte aus mitgenommen zur Wache. Warst du bei deinem Kumpel oder bereits zu Hause?

Warum schreibst du nichts darüber, was nach der Festnahme passiert ist?

Dir wird vorgeworfen Falschgeld in Umlauf zu bringen! Und da interessiert es die Polizei nicht, woher du das Falschgeld hast und vor allem, ob es davon noch mehr gibt?

Da du minderjährig bist, hätte man auch deine Eltern informieren müssen. Aber auch hierzu kein einziges Wort!

Du möchtest gerne wissen:

Meine frage ist Was für eine Strafe kann mich erwarten?

„Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.

Bereits der Versuch ist strafbar!

Was hast du denn auf der Wache gemacht, frage ich mich.

Du wirst verhaftet. Obwohl die Straftat mit mindestens 2 Jahre Knast bedroht ist, werden deine Eltern nicht hinzugezogen?

Trotz Schwere des Tatvorwurfs interessiert es die Polizei nicht, woher du das Falschgeld hast, oder ob es weitere Blüten gibt?

Die Realität sieht leider ganz anders aus. Und bestimmt nicht so nebensächlich, wie in deiner Frage.

Ohne eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts, spricht leider vieles dafür, dass es sich um eine Geschichte handelt - nicht aber um eine erlebte Begebenheit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jannick233 
Fragesteller
 26.07.2020, 20:26

die polizei hat mein haus durchsucht und ich wurde auf die wache mitgenommen und haben die aussage gemacht und alles erzählt. Der mann ist direkt zu polizei gegangen weil polizisten 5-10meter entfernt waren.

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heurekaforyou  27.07.2020, 01:08
@Jannick233
haus durchsucht und ich wurde auf die wache mitgenommen

Die Polizei nimmt einen Minderjährigen in der elterlichen Wohnung fest, beschuldigt ihn einer schweren Straftat, um ihn anschließend nach Hause gehen zu lassen?

Der mann ist direkt zu polizei gegangen weil polizisten 5-10meter entfernt waren.

Hast du dem Mann beim Geldwechseln deine Adressdaten gegeben - oder wie konnte dich die Polizei so schnell finden?

die polizei hat mein haus durchsucht

Weißt du was nötig ist, um in Deutschland ein Haus/Wohnung durchsuchen zu dürfen?

Es ist auch nicht dein Haus, sondern bestenfalls das Haus deiner Eltern.

Auf die würde auch der richterliche Beschluss lauten - nicht auf dein Kinderzimmer.

Der mann ist direkt zu polizei gegangen weil polizisten 5-10meter entfernt waren.

Welch glücklicher Zufall.

und haben die aussage gemacht und alles erzählt.

Aber die Wohnung deines Kumpel, von dem du das Falschgeld hast, wurde noch nicht durchsucht - oder?

Es ist nicht meine Aufgabe zu bestimmen, was falsch und was richtig ist.

Meine persönliche Meinung ist: wenig glaubhaft

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Falschgeld ist Falschgeld. Da kommt es nicht auf die Höhe des Betrages an.

Hast du das Geld gefälscht oder hast du den Schein irgendwo so bekommen?


Jannick233 
Fragesteller
 26.07.2020, 19:35

Mein freund hat ihn mir gegeben ich wusste aber nicht das es eine fälschung war

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IroEsel  26.07.2020, 19:54
@Jannick233

Ich hab erst verstanden, dass du den 10er deinen Freund gegeben hast und er damit irgendwo bezahlen wollte. Also du musst dann der Polizei auch sagen, dass du den 10er von deinem Freund bekommen hast, falls du das nicht schon getan hast.

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