Was darf man an seinem Motorrad verändern?

3 Antworten

Ich werde in c.a 2-3 Monaten mein 125er Führerschein haben bzw. machen

Das hoffe ich doch mal nicht, das wäre Urkundenfälschung.

Du machst keinen Führerschein, Du erwirbst eine Fahrerlaubnis. Das ist ein großer Unterschied. Fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro Verwarngeld (wenn Du ihn z.B. zu Hause vergessen hast), Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch ist ein Straftatbestand nach § 21 StVG, dafür gibt es eine Geldstrafe oder Knast. Soviel dazu.

Veränderungen am Motorrad sind dann nicht mehr legal, wenn z.B die Leistung über die erlaubten 11 kW geht. Dann bist du nämlich im Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch nicht legal ist, wenn der Kat oder der DB-Eater ausgebaut wird, um die Maschine z.B. lauter zu machen. Dadurch erlischt die Bestriebserlaubnis, und bei einem Unfall kann deine Haftpflichtversicherung in Regress gehen bis zu 5.000 Euro.

Das gleiche gilt, wenn Teile angebaut werden, die keine ABE für das Fahrzeug besitzen, keine E-Nummer haben, oder über ein Teilegutachten verfügen, damit man sie eintragen lassen kann.

Die Betriebserlaubnis erlischt,

„wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (§ 19 Absatz 2 Satz 2 StVZO)

Wenn die gängigen Prüfzeichen am Anbauteil vorhanden sind, dann kann es aber durchaus machbar sein.

Konkret heißt das:

Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2. für diese Teile
a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
4. für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. (§ 19 Absatz 3 StVZO)

Hol dir doch ein Mopped, welches deinen Vorstellungen bereits entspricht - dann brauchst du an einem, welches dies nicht macht, nicht so viele Veränderungen anzubringen.

Z.B. Möchtest du ein rotes Mopped, macht es mehr Sinn, sich ein rotes Mopped anzuschaffen, statt ein Schwarzes, welches du dann erst aufwändig umlackieren musst.