Warum wurden die Nazis nicht nach den deutschen Recht verurteilt?

5 Antworten

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In der Tat war das seinerzeit eine Frage von Otto Kranzbühler. (Hinweis: Kranzbühler war damals Strafverteidiger). Nach dem damaligen nationalistischen deutschem Recht, wäre der Prozess völlig anders abgelaufen. Ein Argument war ja häufig zu der Zeit nur Befehle ausgeführt zu haben. Die Antwort darauf hat schelm1 ja bereits gegeben.

Ergänzend dazu muss man erwähnen das es zum einen die Straftatbestände im damaligen Deutschen Recht nicht gab und die Bundesrepublik Deutschland so an sich auch nicht. Davor war es die Weimarer Republik. Es gab also auch keine Gerichtsbarkeit.


Für die Aburteilung der Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes beanspruchten die Alliierten zunächst die ausschließliche Gerichtsbarkeit.[10] Durch Art. II Nr. 1 a, b, c des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vom 20. Dezember 1945[11] waren Verbrechen gegen den FriedenKriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe gestellt worden. Art. III Nr. 1 d Satz 1 desselben Gesetzes gab den Besatzungsbehörden das Recht, die unter Anklage gestellten Personen zur Verhandlung vor ein dafür geeignetes Gericht zu bringen. Jedoch konnten die Besatzungsbehörden für die Aburteilung von Verbrechen, die deutsche Staatsangehörige gegen andere deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose begangen hatten, deutsche Gerichte für zuständig erklären.
In der amerikanischen Zone wurde diese Ermächtigung von Fall zu Fall erteilt,[12] in der britischen und in der französischen Zone ergingen generelle Ermächtigungen.[13]
Durch Art. 14, 15 des Gesetzes Nr. 13 der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949[14] wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1950 das Kontrollratsgesetz Nr. 4 außer Anwendung gesetzt. Die Vorschriften, die die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Strafsachen beschränkten, wurden bis auf einige Reservatrechte der Besatzungsmächte aufgehoben.

Quelle: Wikipedia


00Mutter 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 14:34

Danke für die Antwort

Siehe den Kommentar von Schelm

Ansonsten wäre es für die Angeklagte nicht viel anders ausgegangen, wenn man das StGB angewendet hätte.

Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871) – Wikisource


00Mutter 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 14:41

Danke für die Antwort, und ich werde mir das Kommentar von Schelm anschauen

Die Allierten konnten und wollten das nicht den Deutschen überlassen. Deutsche Gerichte hätten diese Strafftäter laufen lassen, die Allierten trauten den deutschen Behörden nicht.

1916 gab es schon einmal Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher, die endeten alle mit Freisprüchen oder lächerlich milden Strafen..

LA


00Mutter 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 14:43

Danke für die Antwort

Weil es zwischen 1945 und 1949 keinen deutschen Staat gab, sondern das Land besetzt war von Sowjets und den Westalliierten. Es waren also die Siegermächte, die sich um die Administration des deutschen Gebietes kümmerten und somit die Nazis auch nach dem Recht verurteilten, das sie für richtig befanden.