Warum ist es erlaubt den Papst zu fotografieren?
Hallo,
ich habe in der Schule einen Arbeitsauftrag bezüglich Urheberrecht bekommen und hier ist eine Aufgabe wo man sagen muss, warum es erlaubt ist dieses Foto zu machen.
Hierbei ist ein Bild vom Papst abgedruckt.
Weiß jemand, warum es in diesem Fall erlaubt ist, den Papst zu fotografieren?
LG
5 Antworten
Für Personen der Zeitgeschichte, also etwa Politiker oder Promis aus Film und Fernsehen, gilt ebenfalls eine Ausnahme: Hier dürfen Fotos geschossen und auch veröffentlicht werden.
Voraussetzung ist, dass die Person im Kontext ihrer Tätigkeit oder ihrer Funktion für die Öffentlichkeit fotografiert wird. Nicht erlaubt sind also Fotos, die die Privatsphäre dieser Person verletzen könnten.
https://www.sonntagsblatt.de/fotografieren-personen-rechtliche-bestimmungen
Weil er eine Person des öffentlichen Interesses ist:
Fotografieren darf man jede Person, bei einigen fragt man aber besser.
Der Unterschied macht dann das Veröffentlichungsrecht. Dazu brauchst du eine Bewilligung der abgebildeten Person.
Es gibt wie du sagst das Urheberrecht. Durch dieses wird sichergestellt, dass bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, welche Menschen zeigen, eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt. Ausgenommen von dieser Regel sind aber unter anderem Personen des öffentlichen Lebens. Quelle: Internet
Dazu zählt der Papst.
Hi,
da diese Person eine, des öffentlichen Lebens ist. In diesem Fall kannst du das Bild ohne Einschränkungen veröffentlichen. Das gleiche darfst du machen, wenn die abgebildete Person nicht eindeutig identifizierbar ist, wenn eine größere Gruppe abgebildet ist und wenn das Foto dem höheren Interesse der Kunst dient.
VG Hdhdidbs
Er ist eine öffentliche Person, die du kaum jemals so treffen wirst, dass sie in privater Umgebung ist.
Die Liste von Ausnahmefällen ist nicht ganz vollständig. Sobald eine Person nicht mehr erkennbar ist, sobald eine größere Gruppe abgebildet ist und sobald das Foto einem höheren Interesse der Kunst dient, muss man keine Erlaubnis der Fotografierten Person einholen.
VG Hdhdidbs