Warum benötigt man die KLR trotz Buchführung?
Hallo, ich soll diese Frage für meine letzte Wirtschaftsprüfung beantworten können,
"Warum benötigt man die KLR trotz Buchführung?"
jedoch bin ich mir beim Formulieren von Antworten immer etwas unsicher. Ich würde es jetzt so beschreiben : Ein Unternehmen benötigt die Kosten und Leistungsrechnung um genauer auf ein Produkt eingehen zu können. Man sieht nach der Berechnung genauer, ob das Produkt wirtschaftlich gut oder schlecht, für das Unternehmen, ist und das Unternehmen kann daher genauer einschätzen wo es seine Investitionen hineinstecken sollte. Die Buchhaltung ist im Gegensatz nur da um Dokumentationen über sämtliche Abläufe fest zu halten.
Ist dies eine gute Antwort auf die Fragestellung oder sollte ich noch etwas ergänzen?
Vielen lieben Dank schon mal und liebe Grüße.
4 Antworten
Ich würde noch erwähnen dass die Buchführung gesetzlich bestimmt und geregelt ist und man sich diesen Bestimmungen unterwerfen muss (je nach Unternehmensform muss man Daten sogar veröffentlichen), während die KLR eine rein interne Angelegenheit ist und nach eigenem Ermessen und Bedarf erstellt werden kann.
Primär natürlich um die Wirtschaftlichkeit der eigenen Bereiche (Kern und Neutral) zu ermitteln und zu vergleichen (mit vorigen Perioden) aber auch für die Preisgestaltung eigener Produkte.
Okay gut, daran habe ich nicht gedacht, danke dafür. Ansonsten ist es so okay?
Zur Preisbildung.
Schon um den Vorschriften zur Bewertung der Vorräte an unfertigen und fertigen Erzeugnissen nachzukommen, braucht ein bilanzierendes Unternehmen eine KLR.
§ 255 HGB regelt:
Definition von Herstellungskosten in der HandelsbilanzDer Begriff der Herstellungskosten wird in § 255 Abs. 2 HGB definiert. Demnach sind Herstellungskosten für Vorratsvermögen solche Aufwendungen die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung von Vorratsvermögen entstehen. Im Einzelnen sind in die Herstellungskosten zwingend mit einzubeziehen:
- Materialkosten
- Fertigungskosten
- Sonderkosten der Fertigung (dies sind bspw. Zölle und Verbrauchsteuern wie Bier- Mineralöl oder Tabaksteuern)
- Angemessene Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Abschreibung (jeweils soweit dies durch die Fertigung veranlasst ist)
- Bitte beachten Sie folgende beiden Aspekte:
- Bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten sind evtl. Leerkosten zu eliminieren
- Es darf nur die planmäßige anteilige Abschreibung einbezogen werden. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nicht in die Bewertung des Vorratsvermögens mit einbezogen.
Neben diesen Pflichtbestandteilen können in die Bewertung des Vorratsvermögens in der Handelsbilanz noch folgende Komponenten mit einbezogen werden:
- Angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten
- Angemessene Aufwendungen für Soziale Einrichtungen , freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung
Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Komponenten ist, dass sich die Aufwendungen auf den Zeitraum der Herstellung beziehen.
"Die KLR ist die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung. Sie ist betriebsbezogen und befasst sich nur mit den Aufwendungen und Erträgen der Finanzbuchhaltung, die im engen Zusammenhang mit der Beschaffung, der Produktion und dem Absatz stehen. "
Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn
Leistungen < Kosten = Betriebsverlust
Kosten und Leistungen sind wichtige Grundlagen zur Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit.
Aufgaben der KLR
- Ermittlung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode
- Ermittlung der Selbstkosten je Erzeugniseinheit
- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
- Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse in der Jahresbilanz
- Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf Basis der Teilkostenrechnung
- Grundlange für Planungen und Entscheidungen
Im Gegensatz dazu ist die Finanzbuchhaltung unternehmensbezogen.
Erträge > Aufwendungen = Gesamtgewinn
Erträge < Aufwendungen = Gesamtverlust
(Gesamtergebnis der Unternehmung)