Wartezeit Beförderung Bundesbeamte A7 auf A8?

1 Antwort

Wenn das im Gesetz steht, wieso fragst du dann hier, ob das stimmt? Es ist in den meisten Beamtengesetzen üblich, dass man erst nach einem Jahr seit der letzten Beförderung erneut befördert werden kann. In der Praxis spielt das aber meist keine Rolle, da das ohnehin länger dauert.


Badomiab 
Fragesteller
 05.06.2022, 20:19

Weil ich weiß, das z.B. in Bayern auch ein Wartezeit von 2 Jahren gibt. Das gesetzt sagt ja nur mindestens ein Jahr im Bund...

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Ronox  05.06.2022, 21:53
@Badomiab

Ich verstehe die Frage immer noch nicht. Wenn dort ein Jahr steht, dann muss man mindestens ein Jahr warten. Wie gesagt heißt das nicht, dass man nach einem Jahr wieder befördert wird. Das kann auch mal 10 Jahre dauern.

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Badomiab 
Fragesteller
 05.06.2022, 22:29
@Ronox

Die Frage ist immer noch wie die Regel beim Bund tatsächlich aussieht. Es steht wie gesagt da mindestens einen Monat. Regelungen weichen dabei aber manchmal ab. Gemäß sinn dieses Forums suche ich aus Erfahrungen jemanden, der mir sagen kann ob es bei dem Jahr bleibt oder ob es längere Regelungen gibt...

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karapus001  07.06.2022, 20:15
@Badomiab

Naja wenn du Beamter auf Probe bist sind es dann mehr als 1 Jahr, da du während der Probezeit nicht befördert werden kannst. Die Ausnahmen stehen ja alle in §22 BBG.

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