Warenbetrug ( Bei über 80 Leuten ) ( Summe 14500EUR )?

1 Antwort

Das ist ein alter Trick. Einer Vorladung als Beschuldigter musst du nicht folgen, als Zeuge schon. Und schnell ist man vom Zeugen zum Beschuldigten "befördert", und du hast schon einiges gesagt, was du später bereuen kannst. Darüber hinaus kann man dich einer Ed-Behandlung unterziehen, da du ja schon mal da bist.

Da nur der Täter weiß, was er angestellt hat, sollte er gleich zu einem Anwalt gehen. Gegen ihn wird sowieso ermittelt und bei dieser Häufung von Straftaten auch sicher angeklagt.

Ich gehe sogar davon aus, dass der Tatverdächtige festgenommen wird und in U-Haft kommt, weil davon auszugehen ist, dass der Täter versuchen wird, Beweise verschwinden zu lassen. Der Haftgrund wäre dann Verdunklungsgefahr.


AnwaltIn 
Fragesteller
 12.10.2019, 15:21

Wäre es nicht dann in dem Fall besser alle Karten offen auf den Tisch zu legen ?

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wiki01  12.10.2019, 16:14
@AnwaltIn

Kann man nicht sagen. Ich würde jedenfalls nicht freiwillig zur Polizei gehen, weil bei der Menge an Straftaten U-Haft droht.

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AnwaltIn 
Fragesteller
 12.10.2019, 16:22
@wiki01

Wie sieht es vom geldlichen Aspekt aus? Das Geld muss ja bestimmt an alle zurückerstattet werden und was würden noch für kosten entstehen außer Anwaltskosten

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wiki01  12.10.2019, 16:28
@AnwaltIn

Das Geld zurück zu bekommen ist Zivilrecht. Das muss jeder Geschädigte selbst machen. Aber sicher ist von dem Täter nichts zu holen.

Es entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Von einer Geldstrafe gehe ich hier nicht mehr aus.

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AnwaltIn 
Fragesteller
 12.10.2019, 17:02
@wiki01

Wird den Geschädigten mitgeteilt das Person X gefunden wurde ?

Wenn es doch zu dem entschluss kommt das es eine Geldstrafe gibt wie hoch fällt die Geldstrafe bei so einem ausmaß aus? ( ich weiß es ist sehr schwer zu sagen eine Schätzung reicht )

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uni1234  12.10.2019, 17:14
@wiki01

Der Täter war 15 im tatzeitpunkt. Da ist eine Geldstrafe eh nicht möglich

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