Waren bei Volkseigenen DDR-Betriebe, die über einen Fuhrpark verfügten, deren Kraftfahrzeuge über eine betriebliche KFZ-Haftpflicht versichert?
Oder war das nicht nötig, weil sowieso alles dem Staat gehörte, der dann auch für die Schäden aufkam?
1 Antwort
Die gab es.
Zwar fungierte der Staat als Versicherer, aber man wollte trotzdem einen Anreiz schaffen, Unfälle zu vermeiden. Daher gab es, ähnlich wie in unserem heutigen System, schadensabhängige Versicherungsprämien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Haftung. Der VEB haftete und war daher in der Pflicht, Unfälle und deren Risiko zu minimieren.
Außerdem funktionierte die direkte Schadensabwicklung über eine ausgelagerte Versicherung besser / schneller als über den Staatshaushalt.