Wann muss ich Steuern zahlen, bzw. ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Als Minderjähriger bedarf es für jeden selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts der Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB).

Das Ehrenamt wird höchstwahrscheinlich steuerfrei nach § 3 Nr. 26 ff EStG sein. Der Nebenjob auf geringfügiger Basis wird über den Arbeitgeber pauschalisiert versteuert werden (§ 40a EStG).

Nach § 14 GewO muss aber jedes Gewerbe angemeldet werden. Selbst wenn dein Vorhaben als freier Beruf gelten sollte, muss eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Dieses schätzt letztendlich ein, ob es sich um einen freien Beruf oder ein Gewerbe handelt.

Solange du noch minderjährig bist, kann das Einkommen als überobligatorisch eingestuft werden, sodass es nicht zur Anrechnung kommt. Aber der unterhaltspflichtige Elternteil hat Anspruch auf Auskunft über dein Einkommen (§ 1605 BGB). Ggf. stellt der unterhaltspflichtige Elternteil daher auch die Zahlung ein, da dieser es anders sieht. Im Zweifel muss ein Gericht darüber entscheiden.

Sobald die volljährig und unter 21 Jahre bist und keine allgemeinbildende Schule mehr besuchst oder nicht mehr bei einem Elternteil lebst oder verheiratet bist, stehst du zwar den minderjährigen gleich (§ 1603 Abs. 2 BGB), aber auch hier kann dann eine andere Einschätzung vorgenommen werden, insbesondere wenn ggf. andere Unterhaltspflichten noch vorhanden sind.

Kindergeld ist grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr unstrittig. Danach muss geschaut werden, ob einer der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 BKGG erfüllt sind.

Sachprämien sind auch nur bis zu einem gewissen Wert steuerfrei, danach unterliegen sie ebenfalls der Steuerpflicht (vgl. § 2 Nr. 38 EStG).


Slogan9778 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:22

Dankeschön

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Da ich nicht Volljährig bin und dementsprechend kein Gewerbe anmelden kann, möchte ich das als Freelancer machen, also unter der Steuerfreigrenze (10.908€).

Auch unterhalb der Steuerfreigrenze ist eine selbstständige Tätigkeit abmeldungspflichtig. Alternativ zum Gewerbe gibt es aber die freiberufliche Tätigkeit.

Jetzt ist meine Frage, zählen die ca. 620€die ich Ehrenamtlich und in meinem Minijob verdiene auch noch dazu?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Minijobs werden häufig pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Dann zählt es nicht dazu. Falls dem aber nicht so sein sollte, dann eben schon.

Und würde sich das auf meine Kindergeld- und Unterhaltszahlungen auswirken?

Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. In deinem Fall bekommst du es bis 18 sicher weiter. Wenn du dann aber keine Ausbildung machen willst, werden die Zahlungen eingestellt. Beim Unterhalt wird es schwieriger.

Meine Idee war außerdem ca. 700€ im Monat von der Brand zu nehmen und mir einfach ein paar Klamotten zuschicken zu lassen, wäre das möglich?

Das alles klingt für mich stark nach einer Scheinselbstständigkeit. Was illegal ist.

Grundsätzlich kannst du dir auch Klamotten nehmen, steuerlich sind diese aber als Einkünfte relevant!


Slogan9778 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:26

Danke für die Antwort.
Der Nebenjob wird natürlich vom Arbeitnehmer versteuert und mit meinem Ehrenamt darf ich 3000€Steuerfrei verdienen.
Ich habe mich ein wenig erkundigt und der "Beruf" Designer zählt als Freiberuf deswegen möchte ich mich hier auch erkundigen.
Es soll natürlich alles Legal sein, ich möchte nicht in irgendwelche Illegalen Aktivitäten verwickelt sein.
Deswegen auch die Frage ob Klamotten bzw. Store credit als ein Geschenk oder auch als ein Steuerpflichtiger Artikel zählen.

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Slogan9778 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:30

Ich werde in den nächsten 3 Monaten 18 und könnte dann das Gewerbe selbst anmelden, weil das momentan aus privaten Gründen eher schwierig werden könnte.

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JanyoOoO  12.05.2024, 22:43
@Slogan9778

Ich denke trotzdem, dass in deinem Fall eine freiberufliche Tätigkeit interessant sein könnte - statt eines Gewerbes.

Und am Punkt Scheinselbstständigkeit ändert sich dadurch überhaupt nichts.

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Klar darfst du ein Gewerbe anmelden halt mit Eltern und Familiengerecht in Abstimmung.

Auch als Freelancer bist du mit 17 denke ich in schwierigem Gewässer


Slogan9778 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:18

Dankeschön erstmal.
Aus privaten Gründen könnte es dennoch eher schwierig werden ein eigenes Gewerbe anzumelden.
Kennst du dich auch mit den anderen Themen aus, also wie sieht es zum Beispiel mit den 620€aus die ich ohnehin schon verdiene oder zum Beispiel mit den "Geschenkten Klamotten"

Danke im voraus

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Slogan9778 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:20

Und ist es nicht auch möglich ein Gewerbe im Nachhinein anzumelden? soweit ich weiß hat man dafür 3 bzw. sogar bis zu 60 Monate Zeit. ich werde in den nächsten 3 Monaten 18 und könnte es dann selbst anmelden oder?

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