Wann ist juristisch eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung konkret strafbar?

2 Antworten

Wann habe ich mich nach § 288 StGB wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung strafbar gemacht?

Eine Strafbarkeit wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung setzt voraus, dass eine Zwangsvollstreckung droht. Diese muss durch Veräußerung oder Beiseiteschaffen eines Teils des Vermögens vereitelt worden sein. Täter des § 288 StGB ist also diejenige Person, deren Vermögen der Zwangsvollstreckung unterliegt, kurz: der Zwangsvollstreckungsschuldner.

Zusätzlich ist erforderlich, dass der Täter die Zwangsvollstreckung vereitelt, gerade um zu verhindern, dass sich sein Gläubiger aus dem Vermögen befriedigen kann.

(Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/vereiteln-der-zwangsvollstreckung/ )

Woher ich das weiß:Recherche
  • Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung
  • Bestandteile seines Vermögen ... beiseite schafft
  • in der Absicht die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln

Man muss also Schuldner sein; man muss zumindest Teile seines Vermögen beiseite schafft aus dem Grund, das der Gläubiger kein Geld bekommt.

Das klassische Fall ist der Unternehmer der erkennt, dass seine Firma pleite geht, daher wird das private Haus an die Frau verschenkt, damit er nachher kein privates Vermögen mehr hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997
goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 00:28

Liegt hier eine strafbare Vereitelung der Zwangsvollstreckung vor?

1. Wenn ein Schuldner vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wird und dann einen Tag nach diesem Termin der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger am 26.03 mitteilt, dass es nicht ausschließbar sei, dass der Brief mit der Ladung den Schuldner gar nicht erreicht hat, da eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt keine aktuelle Adresse ergeben hätte.

2. Es ist inzwischen nachweisbar, dass der Brief den Schuldner doch erreicht hat und er am 30.3 sich ein Bauchtattoo für rund 900€ hat stechen lassen.

3. Ansonsten hätte der Schuldner ja auch das Bauchtattoo stechen lassen, wenn er beispielsweise gar keine Schulden mehr hat oder zumindest zu einem anderen Zeitpunkt.

4. Es gibt mehrere schriftliche Aussagen des Schuldners ("Ich will endlich das Bauchtattoo fertig machen lassen" & "Ich muss zwar noch 2-3 andere Dinge bezahlen, möchte aber trotzdem schon mein Bauchtatto fertig machen lassen") von rund einem Jahr zuvor.

5. Der Schuldner hat nachweisbar seit rund einem Jahr einen Vollzeit- & Minijob und verdient rund 2.300€ netto im Monat.

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Meandor  02.05.2024, 09:44
@goodresponder
  1. Der Schuldner erscheint nicht zum Termin, und der GVZ teilt dem Gläubiger mit, dass evtl. die Aufforderung zur Abgabe nicht zugestellt werden konnte? Der GVZ soll seinen Job richtig machen und weniger reden. Ob was im Melderegister steht oder nicht ist egal. Die Ladung geht mit PZU zu, und wenn sie ankommt, gilt sie als zugestellt. Nächster Punkt wäre zu überlegen, ob man den Schuldner weg des Nichtabgabe der Vermögensauskunft in Haft schickt.
  2. Das Geld wurde nicht bei Seite geschafft um die Befriedigung zu verhindern, sondern um ein Tattoo machen zu lassen. Es fand ein Leistungsaustausch statt.
  3. siehe 4
  4. Wenn der Schuldner es schafft trotz Zwangsvollstreckung 900€ auf die Seite zu bekommen, dann macht der Schuldner alles richtig. Es ist Aufgabe der vollstreckende Partei das Geld ausfindig zu machen, bevor es wieder in den Wirtschaftskreislauf geht.
  5. Bei 2.300 Euro netto würde eine Lohnpfändung doch greifen. Von den 2.300 Euro sind bei 0 Unterhaltsberechtigten 628,40€ pfändbar.

Eine Straftat liegt hier nicht vor.

Ich hab selbst etwa sieben Jahre Zwangsvollstreckung gemacht. Das ist nix, dass man als Gläubiger neben her macht. Wenn man will, dass es richtig gemacht hat, dann hat man eine eigene Abteilung dafür, oder gibt es an Spezialisten.

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung bedeutet, dass man am Schuldner dran sein muss.

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 10:38
@Meandor

Der Brief konnte zugestellt werden (zumindest ging er nicht zurück, als Empfängeradresse wurde der Schuldner und alternativ der Hauptmieter der WG eingetragen (falls der Namen vom Schuldner nicht am Briefkasten steht)).

Nachdem der Schuldner nicht zum Termin erschienen war, hat der Gerichtsvollzieher beim EMA eine Abfrage gemacht und die ergab, dass keine aktuelle Adresse bekannt sei

Als Gläubiger hätte man aber die 900€ pfänden können (Taschenpfändung oder vorläufiges Zahlungsverbot direkt nach Abgabe der VA) wenn es Fehler ausschließbar wäre, dass der Brief dem Schuldner wirklich zugestellt werden hat können, da diese 900€ ja als Vermögen hätten in der VA angegeben werden.

Die 900€ sind ja unwiderruflich weg, weil man als Gläubiger wohl kaum das Bauchtattoo dem Schuldner herausschneiden lassen kann 😂

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 10:45
@Meandor

Das Geld wurde vielleicht nicht beiseite geschafft, aber es wurde in etwas komplett unpfändbares umgetauscht und somit ist ja die Befriedigung des Gläubigers auch nicht möglich!

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Meandor  02.05.2024, 11:05
@goodresponder

"Geld beiseite schaffen in der Absicht die Befriedigung zu verhindern" legt die Rechtsprechung so aus, dass das Vermögen nach dem beiseite schaffen immer noch in Form von Vermögen vorliegt.

Geld das man einfach nur ausgibt, für Dienstleistung, Waren, etc. wird nicht beiseite geschafft, sondern eben ausgegeben.

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Meandor  02.05.2024, 11:07
@goodresponder

Richtig Adresse wäre hier das Anfechtungsgesetz.

Wenn Du nachweisen könntest, dass der Tätowierer wusste, dass der Tätowierte zahlungsunfähig ist, dann könnte man eine Anfechtung beim Tätowierer versuchen. Dann muss der Tätowierer die 900 Euro herausgeben und der Schuldner hat halt 900€ Schulden beim Tätowierer.

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 11:19
@Meandor

Wenn Ware gekauft wird, könnte man diese ja eventuell pfänden lassen.

Aber ein Bauchtattoo kann ja niemals gepfändet werden!

Oder darf der Gläubiger dann den Schuldner nun aufsuchen und - eventuell auch gegen dessen Willen, da als Gläubiger eine Rechtsgrundlage besteht - ihm das Bauchtattoo mit einem Messer, einer Schere, einer Säge, usw. aus dem Bauch herausschneiden?

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Meandor  02.05.2024, 11:53
@goodresponder

Warum hängst Du jetzt so an dem Bauchtattoo?

Tätowieren ist eine Dienstleistung, weil man eben keine Ware zurück erhält; genau so wäre es, wenn er zum Promi-Friseur gegangen wäre und sich eine 900€ Frisur gemacht hätte. Oder er hätte die 900€ im Puff durchgebracht.

Ist unterm Strich scheißegal. Das Geld ist weg.

Selbst wenn er für die 900€ einen Fernseher gekauft hätte, dann wäre der unpfändbar, wenn es der einzige Fernseher im Haushalt ist. Viel Spaß den GVZ zu einer Austauschpfändung zu bewegen.

Wenn der regelmäßig Einkünfte hat -> Lohnpfändung bei allen Arbeitgebern

Dann beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der einzelnen Arbeitsverhältnisse beantragen.

Wenn die Lohnpfändung zwei Monate läuft, hat der Gläubiger rund 1.300€. Warum also der verpassten Chance hinterhertrauern.

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 12:10
@Meandor

Es ist zwar Geld in der Lohnpfändung pfändbar, aber das waren bislang vielleicht so rund 200€ / Monat und der Arbeitgeber zahlt auch nicht jeden Monat bisher, sondern erst nach Erinnerung.

Deshalb wurde wegen Vereitelung der ZV eine Strafanzeige jüngst erstattet, da diese 900€ unwiderruflich dem Gläubigerzugriff entzogen sind, aber diese bei VA hätten als Vermögen angegeben werden müssen.

Ausserdem wird durch die Ungewissheit der Briefzustellung die ZV erheblich erschwert:

Mit der VA sollte Info über das Babkinstitut des Schuldners erlangt werden, aber so kann dieser munter weiter darauf pfäbdungsfrei Vermögen anhäufen oder beiseite schieben.

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Meandor  02.05.2024, 13:24
@goodresponder
  1. Warum nur 200€/Monat? Nach der Pfändungstabelle sind da über 600€/Monat drin.
  2. Die Strafanzeige verläuft ereignislos, da keine Straftat vorlag.
  3. Die VA ist eine Momentaufnahme; einen Moment später kann sich die ganze Sache ändern.
  4. Wer macht bitte bei sowas eine Briefzustellung? Ladung zur VA immer mit Postzutellungsurkunde.
  5. Der GVZ ist nach meiner Kenntnis befugt einen Kontenabruf beim BZSt durchzuführen
  6. Zwangsvollstreckung kann jeder machen. Erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist eine Hauptjob und nichts was man ab und zu neben her macht.
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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 13:31
@Meandor

Es liegt im Ermessen der sachbearbeiteten Person der Akte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, ob für sie 900€ schon ausreichend sind, den Schuldner wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung anzuklagen oder eben nicht:

Für Dich mögen die 900€ noch zu gering sein, für die sachbearbeitende Person der Akte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mag das aber schon - hoffentlich - ganz anders aussehen.

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Meandor  02.05.2024, 13:49
@goodresponder

Die 900€ spielen bei der Frage der Strafbarkeit überhaupt keine Rolle.

Tatbestandsmerkmal ist, dass der Schuldner die Absicht gehabt haben muss, die Befriedigung zu verhindern. Er hatte aber die Absicht sich ein Tattoo machen zu lassen. Und offenbar hatte er diese Absicht schon Monate vorher.

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 14:03
@Meandor

Ja, er hätte dies zu jeder anderen Zeit machen können, als jetzt - vor allem weil die damaligen Aussagen ja zeigen, dass er es sich so schnell wie möglich machen will.

Und er arbeitet ja schon rund ein Jahr, also hat nicht erst seit dem 26.3 ein gutes Nettoeinkommen im Monat, mit dem man sich ein Tattoo machen lassen kann.

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goodresponder 
Fragesteller
 02.05.2024, 14:16
@Meandor

Falsch:

Der Schuldner hatte wohl die Absicht, die Befriedigung zu verhindern und hat deshalb sich ein großes Bauchtattoo stechen lassen, damit der Gläubiger ihm keine Gelder pfänden kann.

Der Schuldner weiß nämlich, dass man ihm das Tattoo belassen muss, da man es ihm ja schlecht aus dem Bauch heraustrennen kann und somit hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:

1. Wunscherfüllung von einem großen Bauchtattoo.

2. Gläubiger schaut bezüglich Pfändungen in die berüchtigte leere Röhre.

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Meandor  02.05.2024, 20:31
@goodresponder

Naja, Du hast Deine Sicht der Straftatbestände, die Gerichte eine andere.

Und was das die ganze Zeit mit der Bauchaufschlitzerei soll, versteh ich immer noch nicht. Hätte er sich davon 1kg Kobe-Rind gekauft, hättest Du dann seine Ausscheidungen einsammeln wollen?

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goodresponder 
Fragesteller
 03.05.2024, 20:49
@Meandor

Wo schreibe ich etwas von einer Bauchaufschlitzerei ...?

Der Schuldner hatte sehr wohl die Absicht, die Befriedigung zu verhindern und hat deshalb sich ein großes Bauchtattoo stechen lassen, damit der Gläubiger ihm keine Gelder pfänden kann.

Man muss nun nur noch nachweisen, dass den Schuldner der Brief wirklich noch erreicht hat, bevor er umgezogen ist.

Wenn dies gelingt, liegt eine Strafbarkeit wg. Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch den Schuldner laut Paragraph 288 StGB in Deutschland vor.

Und es ziemlich sicher, dass dieser besagte Nachweis erbracht werden kann 🙂

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goodresponder 
Fragesteller
 04.05.2024, 13:11
@Meandor

Ja, warum hatte er wohl den Plan, sich ein Tattoo machen zu lassen ...? Eben weil damit der Zugriff des Gläubigers auf Gelder des Schuldners verhindert werden sollte:

Wäre es nicht fraglich, ob der Brief vom Gerichtsvollzieher den Schuldner wirklich erreicht hat, hätte sich der Schuldner ja das Tattoo nicht stechen lassen können, weil die Gelder dafür ja zuvor zu 100 Prozent vom Gläubiger gepfändet worden wären.

Und damit eben der Gläubiger diese Gelder nicht pfänden kann (und man sich selbst den Traum vom Tattoo erfüllen kann), hat der Schuldner diesen Termin für das Tattoostechen vereinbart.

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Meandor  05.05.2024, 01:03
@goodresponder

Du willst im Zweifel vor einen Richter treten und dem sagen, dass der Schuldner das Bauchtattoo nur machen hat lassen, damit kein pfändbares Vermögen vorhanden ist?!? Der Richter lacht Dich aus. Wen der Tätowierer oder ein glaubwürdige Dritter versichert, dass das Tattoo seit über einem Jahr geplant ist, es nur am Geld gescheitert hat, dann ist Deine Argumentation vom Tisch.

Die Rechtsprechung sagt sowieso, dass eine strafrechtlich relevante Veräußerung nur dann vorliegt, wenn der Schuldner keine gleichwertige Leistung erhält. Die hat er aber erhalten.

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goodresponder 
Fragesteller
 05.05.2024, 07:50
@Meandor

Genau DAS möchte ich gerade nicht sagen?!?

Der Schuldner wollte schon länger das Bauchtattoo fertig stellen lassen (Beweis wird mittels Screennshot von mehreren schriftlichen Aussagen gegenüber mir erbracht, auf diesen zu lesen ist, dass er das Bauchtattoo gerne nun endlich fertigstellen lassen würde wollen und es sich sogar selbst zu Weihnachten 2022 schenken wollte - dies auch trotz einiger finanzieller Probleme zu der Zeit).

Außerdem arbeitet der Schuldner seit mindestens einem Jahr in einem gut bezahlten Vollzeit- & einem gut bezahlten Minijob und bekommt vom Arbeitgeber im Vollzeitjob zusätzlich zum monatlichen Lohn (zum Beispiel erhielt der Schuldner im Winter 2023 / 2024 allein nur in einem Monat rund 2.300€, welche leider komplett unpfändbar waren, der Arbeitgeber diese auf der Lohnabrechnung als besonderen Posten - nicht als den normalen Lohn - auswies) den Führerschein bezahlt, sowie ein kleines Darlehen zum Tilgen von Schulden:

Der Schuldner hatte also schon mindestens ein Jahr + einige Monate Zeit, sich das Bauchtattoo endlich nun fertigstechen zu lassen und sachlogisch wäre es auch nicht, dass der Schuldner in den gesamten 1,5 Jahren keinen einzig freien Tag gefunden haben soll, an welchen er den Termin im Tattoostudio wahrnehmen könnte.

Für einen hinreichenden Tatverdacht ist es ausreichend, dass eine spätere Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist:

Dies ist vorliegend gegeben, da der Schuldner gerade jetzt sich hat das Bauchtattoo fertigstechen lassen, obwohl - siehe oben - verschiedene unstreitbare Tatsachen belegen, dass er schon längere Zeit die Möglichkeit (zeitlich + finanziell) dazu hatte. Außerdem ist mir aus der Zeit des persönlichen Kontaktes mit dem Schuldner noch bekannt, dass er das Bauchtattoo bei einem bestimmten Tättoowierer begonnen hatte und er hier bisher stets innerhalb weniger Tage einen Termin erhielt (es ist also eine weitere Tatsache, die dafür spricht, dass er schon längere Zeit die Möglichkeit für das Bauchtattoo hatte und es nicht über 1,5 Jahre dauerte, bis der Tättoowierer einen Termin im Studio freihatte).

Wenn zu guter Letzt der Schuldner auch meine Befriedigung als Gläubiger wollen würde, weshalb hat er dann nachweisbar von dem Darlehen vom Arbeitgeber alle seine Schulden bezahlt und nur meine Schuld nicht getilgt (es blieb noch ausreichend Geld dafür über).

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goodresponder 
Fragesteller
 05.05.2024, 10:56
@Meandor

Eine strafrechtlich relevante Veräußerung liegt laut Rechtssprechung vor, wenn ...:

1. ... der Schuldner keine gleichwertige Leistung erhält

oder

2. ... wenn der Schuldner pfändbares Geld weggibt und dafür etwas Unpfändbares (das Bauchtattoo) bekommt.

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