Vorzeitig Mietvertrag kündigen?
Hallo an die Community,
Ich bin im August umgezogen und anfangs war alles friedlich.
Nun hat ein Nachbar irgendwas gegenmich, er beschwert sich ständig, wegen Lärm , obwohl wir Nachts extra die Lautstärke gemessen und die sich zwischen 60-70 dezibel bewegt hat.
Naja habe trotzdem die Musik leiser gemacht bis er um 4 uhr morgens so hart an mein fenster klopfte, dass ich dachte das jemand einbricht und er hat mir wort wörtlich mit Krieg gedroht.
Nun fühle mich hier gar nicht mehr wohl , Mietvertrag ist aber auf 1 Jahr.
gibt es eine möglichkeit einer Außerordentlichen Kündigung wenn mein Nachbar mich bedroht und so belästigt?
4 Antworten
Nachts 60 - 70 dB? Geht's noch?
Leiser gemacht? So leise das außerhalb der Wohnung nichts mehr zu hören ist?
Kein Wunder das der Nachbar dich "bedroht".
Einen Grund zur außerordentlichen Kündigung sehe ich hier nicht.
naja habe mich zwischenzeitlich anwaltlich beraten und der wert ist zulässig ,der wert der zählt ist der der im Empfangsraum.
deine wortwahl ist sehr konfrontativ und da frage ich dich ob es dir noch gut geht? :)
"Naja habe trotzdem die Musik lauter gemacht" Nachts sind solche Aktionen ÜBERHAUPT nicht erlaubt, das ist Ruhestörung wenn es auch nur irgendein anderer Nachbar hört. Was ist bei dir nicht in Ordnung?
"gibt es eine möglichkeit einer Außerordentlichen Kündigung"
Nein. Und ich empfehle dir andere Leute nicht zu belästigen dich an die Hausordnung zu halten
bei mir ist alles in ordnung mein freund :) vielleicht fragst du mal den nachbarn der um 5 uhr morgens seine waschmaschine anmacht die lauter als meine musik ist
Verstehe mich nicht falsch, aber wenn Du "Nachts" eine Lautstärke von 60-70 Dezibel an den "Tag" legst, würde ich mich auch beschweren.
Je nachdem, wie schlecht die Isolierung ist, kommt davon halt noch recht viel bei Deinen Nachbarn an.
->
Die Nachtruhe bildet lediglich die zeitliche Grenze für nicht vermeidbaren Lärm. Grenzwert der Zimmerlautstärke ist in reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO) ein Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe, gemessen im „Empfangsraum“.
Aber zurück zu Deiner Frage ... wegen "Unwohlsein" kannst Du keinen Mietvertrag vorher beenden. Falls Du jedoch ggf. einen Nachmieter stellen kannst , lassen sich viele Vermieter auf einen vorzeitigen Auszug ein . Das ist dann jedoch "Verhandlungssache" und er muss dem nicht zustimmen.
Im "empfangsraum" denke nicht das mehr als 35dba bei ihm ankommen durch 3 türen und wänden.
Hören tut er es aber anscheinend gut genug, sonst würde er ja nicht auf der Matte stehen. Gibt eindeutig bessere Momente um Musik abzuspielen
Das bestimmt der "Empfangsraum" und nicht Deine "Wahrnehmung" .
Sie müssen Ihre Kündigungsfrist einhalten und dem Nachbarn seine Ruhe gönnen.
ich meinte leiser gemacht :D