Vorsteuer Handwerksbetrieb Werkzeug?

6 Antworten

Ein Unternehmer kann, wenn er Regelversteuerer ist, die von ihm verauslagte Vorsteuer (= die USt, die er bezahlen muss, wenn er für sein Unternehmen einkauft) im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen geltend machen. Der Voranmeldungszeitraum ist entweder der Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr, das hängt einmal davon ab. ob es sich um einen Neugründer handelt und andererseits auch von der Umsatzhöhe. Näheres dazu kann man im UStG nachlesen.

Nimmt der Unternehmer die Kleinunternehmer-Regelung gem. § 20 UStG in Anspruch, kann er die Vorsteuer nicht geltend machen. Im Gegenzug muss er auch keine Umsatzsteuer abführen.


Steuerscherge  18.08.2019, 22:58

vertippt. Kleinunternehmer ist § 19 UStG.

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Wenn der Handwerksbetrieb genügend Umsatz macht, zahlt er Umsatzsteuer und kann seine Vorsteuer (die MwSt. die er auf Bohrmaschine und Co.) gegenrechnen.

Beispiel: Er hat einen monatlichen Umsatz von 11.900€, dann zahlt er an das Finanzamt 1.900 Umsatzsteuer.

Dann hat er in dem Monat eine Bohrmaschine für 350€ (55,88€)gekauft, sein Firmen-Auto in der Werkstatt gehabt Rechnung 600€ (95,80€) und Miete für seine Firma 500€ (79,83€) geleistet. Das ergibt eine Vorsteuer von 231,51€. Somit kann er die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen und zahlt an das Finanzamt nur noch 958,49€. Die Geräte werden alt und deshalb jährlich auch abgeschrieben, je nach finanziellen Aufwand. Sprengt den Rahmen hier.

Wenn du Regelversteuerer bist, also Umsatzsteuer zahlen musst, dann gibst du die beim Kauf der Werkzeuge gezahlte Mehrwertsteuer in der Umsatzsteuervoraneldung an. Das gilt für alle Anschaffungen die du für deinen Betrieb machst und dafür Umsatzsteuer zahlen musst.

Du stellst Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Diese zahlt dann dein Kunde an dich.

Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.

Angenommen du hast eine Rechnung mit 300.--€ Umsatzsteuer ausgestellt, hast aber im Gegenzug Waren für deinen Betrieb gekauft und dafür 200.--€ Umsatzsteuer gezahlt, so musst du in diesem Falle noch 100.--€ an das Finanzamt abführen.

Es kann auch vorkommen, dass durch deine betrieblichen Anschaffungen die Umsatzsteuer höher ist, als du mit deinen Rechnungen herinholst, so erhälst du den Differenzbetrag vomFinanzamt erstattet.

Ganz grob: Solange der Handwerker keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, macht er regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung, in der er die von ihm gezahlte und die von ihm eingenommene Umsatzsteuer aufführt und die Differenz ans Finanzamt zahlt oder erhält. Dabei ist es egal, ob die von ihm eingekauften Dinge Waren zum Weiterverkauf, Geräte wie Akkuschrauber oder Maschinen im Millionenwert sind. Gerade wenn er in einem Zeitraum große Investitionen tätigt, kann er auch Geld vom Finanzamt ausgezahlt bekommen.

er rechnet die vorsteuer der maschinen mit der eingenommenen mwst gegen

er hat 12000 vorsteuer für maschinen und werkzeuge gezahlt, 50k mwst eingenommen, dann führt er nur 38k mwst ans FA ab