Handwerksbetrieb - dürfen die Gesellschafter mit anpacken?

2 Antworten

Klar dürfen Gesellschafter mitarbeiten. Wenn sie keine handwerkliche Ausbildung (Gesellenbrief) haben, dann auf jeden Fall als Helfer.

Beispiel (Jahre her): Der Elektromeister hat mich (Softwareentwickler und Admin) in's Boot geholt, um Computernetzwerke anzubieten. Hat jahrelang "gebrummt". Trotzdem habe ich auch mal ein Stromkabel verlegt.

Oder natürlich: Wenn sie was Anderes können, kannst Du vielleicht um diese Kenntnisse Dein Geschäft erweitern. Beispielsweise bei der Buchführung (Gerade das ist im Handwerk ziemlich häufig. "Er" mach das Handwerk und die Gattin macht die Bücher.)


Dashn1 
Fragesteller
 08.01.2022, 20:47

danke, das war hilfreich. Fakt ist dass ich eben keine Leute anstellen will sondern auf Augenhöhe mit ihnen als Gesellschafter zusammenarbeiten möchte. Dabei wäre eben wichtig die Dinge zusammen machen zu können, die alleine nicht gehen. Jeder hätte dann natürlich seine Kerngebiete. Also wenn z.b. ein Wirtschaftsingenieur vom Dach fällt, heißt es nicht: Keine Dachdecker Ausbildung, hatte auf dem Dach nichts verloren -> diesen Probleme?

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ntech  08.01.2022, 22:34
@Dashn1

Die Haftungsfrage ist eine ganz andere Geschichte. Da möchte ich mich lieber zurückhalten. Das wäre zum Beispiel mit der Innung zu besprechen!

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Ja klar dürfen sie das. Wo sollte das Problem sein? Die meisten Handwerker haben Angestellte, und nicht alle davon sind ausgebildet. Sonst könnte ja keine Hilfskraft im Handwerk arbeiten.


Dashn1 
Fragesteller
 08.01.2022, 20:48

Ja stimmt schon - ich finde nur alles so kompliziert und bevor wir große Pläne schmieden möchte ich Showstopper abklären. Aktuell ist das nur eine Idee. Aber wenn das kein grundsätzliches Problem darstellt dann ist ja super :)

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