Von Gericht angeordnet?

2 Antworten

Für ein Wechselmodell sind viele Absprachen zwischen den Eltern notwendig - viel mehr als bei einem reinen Wochenend- und Ferienumgang.

Daher wird das Wechselmodell in Fällen, bei denen es keine Kommunikation zwischen den Eltern gibt, in der Regel nicht als kindeswohldienlich angesehen und daher nicht angeordnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

burhan1999 
Fragesteller
 23.03.2024, 01:36

Der Kindesvater wäre gezwungenermaßen bereit mit der Kindesmutter Kontakt zu haben ! Aber die Kindesmutter nicht könnte sie vom Gericht gezwungen werden ?

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1hannah1  24.03.2024, 18:10
@burhan1999

nein die km kann nicht gezwungen mit dir irgendwas zu kommunizieren. du darfst das kind ja eh nur in betreuung sehen. daran wird sich auch nix ändern

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burhan1999 
Fragesteller
 24.03.2024, 19:04
@1hannah1

Ach egal scheiß drauf gibt's ja andere Frauen auf der Welt mit den kann man Gott sei Dank auch Kinder zeugen und man braucht so ein Schwachsinn nicht 🙏🏽

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ein gericht ordnet nichts zu. wenn die eltern keine kommunikationsebene und keinen draht zueinander haben, wird es selbstverständlich auch kein wechselmodell geben. das wird gerichtlich abgewiesen


burhan1999 
Fragesteller
 24.03.2024, 19:07

Das Gericht kann die Kindesmutter aber dazu zwingen ! Ist ja kein wünsch Konzert wo man sagt ne möchte aber das und dann nicht :)

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1hannah1  24.03.2024, 19:08
@burhan1999

nein das gericht zwingt niemanden dazu, da ein wechselmodell in deutschland nicht vorgesehen ist und nicht dem kindeswohl entspricht. will die km es nicht und es gibt keine kommunikation kannst du die sache vergessen :)

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1hannah1  24.03.2024, 19:45
@burhan1999

habe ich vielen dank und die sagen genau das gleiche. es ist ein bundesgericht, dass beschlossen hat, dass die hürden so hoch gesteckt werden für ein wechselmodell, dass es unerreichbar ist für dich :) ohne die zustimmung der km passiert hier garnix

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