Von der Industrie in die Justiz oder zum Zoll?

3 Antworten

Offen zugeben dass man sich in der Auswahl des Ausbildungsberufes geirrt hat.

Alejandro1998 
Fragesteller
 18.10.2019, 23:59

Macht es taktisch Sinn die Ausbildung ehr aufzuhören um mit dem was man danach Macht ehr fertig zu sein, also der Ausbildung? Oder Macht sich eine abgebrochene Ausbildung grundsätzlich immer schlecht?

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Im Gegensatz zu anderen Ländern hat in Deutschland eine abgeschlossene Ausbildung immer noch - unbesehen von den Lerninhalten - einen Eigenwert.

Dies schlägt sich z. B. nieder bei der Berechnung der späteren Rente, bei der Anrechnung als Praktikum in einem Studiengang, bei der Besoldungsstufe in einem Beamtenverhaeltnis.

Deshalb wuerde ich an Deiner Stelle, die Ausbildung nicht vorzeitig beenden, sondern zu Ende führen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stossgebet  19.10.2019, 09:44

Dazu: man sollte beachten, dass eine Anrechnung der Zeit für die Festsetzung der Erfahrungsstufe im Beamtenverhältnis in der Regel nur bei Vergleichbarkeit stattfindet.

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Alejandro1998 
Fragesteller
 19.10.2019, 11:11

Naja dass es auf die Besoldugsstufe nicht angerechnet Wird ist mir klar und dad mit dem Praktikum auch. Rechtspfleger ist ja sowieso dann nochmal eine Ausbildung wo man in einer anderen Richtung neu ausgebildet wird. Das ist halt verschwendete zeit die aktuelle Ausbildung, wenn man danach nichts in der Richtung Macht

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Novosibirsk  19.10.2019, 12:40
@Alejandro1998

Eine Anrechnung auf die Besoldungsstufe erfolgt für alle berufliche Tätigkeiten, die zuvor im Bereich des oeffentlichen Dienstes erbracht wurden. Inwiefern eine Ausbildung auf eine andere aufbauen kann, hängt nicht immer von den vergleichbaren Ausbildungsunhalten ab. So wird zur Ausbildung im Justizvollzugsdienst nur zugelassen, wer eine abgeschlossene Ausbildung - gleich welcher Art - nachweisen kann.

Letztendlich kann man auch ohne höherwertige Ausbildung als Beamter Karriere machen. .Hier bietet sich die ausbildungsunabhaengige Sprungbefoerderung, an, die auf besondere Veranlassung eines Ministers per Ministererlass erfolgen kann, weil der Betreffende in seinem bisherigen Arbeitsbereich Besonderes geleistet hat und es für sinnvoll erachtet wird, dass der Betreffende fortan diese Leistungen in einer höheren Besoldungsstufe erbringen soll.

Derartige Befoerdungen sind für Mitglieder von politischen Parteien vorgesehen und finden regelmäßig nach einem Regierungswechsel statt.

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Ronox  19.10.2019, 16:54
@Novosibirsk

Er ist nicht im öffentlichen Dienst. Die Zeit als Azubi wird auch im öffentlichen Dienst nicht auf die Erfahrungszeit angerechnet. Die Ausbildung bringt ihm keinen formalen Mehrwert und wie du nun von einem Azubi zu einem Ministererlass kommst, ist mir schleierhaft. Zudem will er in die Justiz (Rechtspfleger) und nicht in den Justizvollzugsdienst.

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Novosibirsk  19.10.2019, 19:22
@Ronox

Der Azubi-Status war gestern, nun geht es um die Zeit nach der Ausbildung des Azubis. Der FS hat doch eindeutig geschrieben, dass er Auskunft über die nach Beendigung seines Status als Auszubildender im Bereich der Justiz haben möchte. Der Ministererlass bezieht sich genau auf diesen Zeitraum, in dem der FS gerne als Beamtenanwaerter im Justizdienst tätig sein möchte.

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Wie wahrscheinlich ist es da genommen zu werden, wenn man man vernünftig begründet, wieso man die Ausbildung abbricht?

Das dürfte in der Regel kein Problem sein. Viele brechen ihre erste Ausbildung ab oder orientieren sich danach um. Solange du es gut begründen kannst.

In welche Richtung du dann gehst, kommt auf deine Präferenzen an.