Von A2 auf A?

2 Antworten

Aufstiegsprüfung kannst du frühestens 2 Jahre nach erhalt des A2 machen. Du brauchst ein paar praktische Fahrstunden (ca. 2-5) und eine praktische Prüfung. Das alles sollte bei der Fahrschule recht schnell von statten gehen. Das Amt braucht vermutlich länger mit der Anmeldung und der Herstellung des neuen Führerscheins, also rechtzeitig anmelden. Ich denke, du kannst die Anmeldungen und Fahrstunden vor überschreiten der 2 Jahre erledigen und dann die Prüfung machen, sobald die zwei Jahre durch sind. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Siehe §17 Abs 1 FeV:

Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden.