Visum für Spanien mit einem unbefristeten aufenthaltstitel?

2 Antworten

Inhaber eines von einem anderen Schengen Staat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels oder gültigen Langzeitvisums können für die Dauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines jeden Zeitraums von 180 Tagen durch das Gebiet der anderen Schengen Staaten reisen, wenn sie Inhaber eines von dem zu bereisenden Schengen Staat anerkannten gültigen Reisepasses oder Reisedokuments sind, und benötigen in diesen Fällen kein zusätzliches Visum für die Einreise nach Spanien. Sie müssen in der Lage sein, den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts und das Verfügen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in dem zu bereisenden Schengen Staat zu belegen. Außerdem müssen sie glaubhaft machen können, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen Spaniens oder anderer Staaten darstellen, mit denen Spanien in diesem Sinne Abkommen hat. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht in der nationalen Datenbank zur Einreiseverweigerung des betreffenden Mitgliedsstaates ausgeschrieben worden sein dürfen.

Warum ruft er dann nicht ein Spanisches Konsulat, oder die Spanische Botschaft an? Tel. Nummern findet er unter Señor google.