Vespa ohne Drosselung eintragen lassen?

3 Antworten

Nein. Deine Vespa ist ein Kleinkraftrad, definiert durch einen Motor BIS 50ccm und maximal 45km/h.

Sollte sie schneller gehen, wäre sie ein Leichtkraftrad, definiert durch ein bestimmtes Leistungsgewicht und einem Motor GRÖSSER als 50ccm (und kleiner als 125ccm).

Du bist dann also rein rechtlich im Niemansland, das Fahrzeug kann nicht zugelassen werden.

Das ganze müsste dann mit einer Einzelabnahme beim TÜV erfolgen. Dort muss dann ja nicht nur die Höchstgeschwindigkeit für die Papiere ermittelt werden. Es wird auch geprüft, ob die Bremsen und andere Bauteile für diese Geschwindigkeit ausgelegt sind. Ob sich das von den Kosten her lohnt, ist dann die Frage.

Hallo Mike,

auch von mir ein klares NEIN.

Durch das Ändern der Fahrzeugklasse brauchst du auf jeden Fall eine neue Betriebserlaubnis. 

Da es dafür aber keinen Markt gibt, wirst du nichts finden, was du mal eben schnell einbauen und dann eintragen lassen kannst, um diese zu bekommen. 

Mit eigenen Maßnahmen wirst du aber für die neue Betriebserlaubnis so viel Aufwand haben und soviel Geld investieren müssen, dass sich das nicht lohnt. 

Das Geld sparst du dir besser für dein erstes richtiges Motorrad oder halt eine 125er.

Viele Grüße

Michael