Verstoß gegen Schweigepflicht?
Durch meine Gewerkschaft wurde meinem Alten Arbeitgeber mitgeteilt, dass er eine offene Schul aufgrund Überstunden etc hat.
Im Brief stand explizit Vertrauliche Angelegenheiten und nur an die Geschäftsführung.
Der betrieb ist relativ klein (1 Chef 1 Geselle 1 azubi) und der Chef erzählt grundsätzlich alles dem Altgesellen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat dann aus Frust Dem altgesellen erzählt, was ich aus Zufall herausgefunden habe.
Jetzt die Frage: Verstößt Es gegen den Datenschutz/Schweigepflicht da es explizit an die Geschäftsführung gerichtet war?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Wenn der Altgeselle dein Chef ist bzw. zumindest für deine Arbeitszeiterfassung bzw. Einteilung verantwortlich ist, dann muss es der Chef ihm ja erzählen, um so etwas zukünftig auszuschließen.
Altgeselle spielt sich auf wie Chef aber hat weder mit Geschäftsführung geschweige denn einer sonstigen Position (außer der normalen handwerklichen Arbeit) zu tun
wenn der Chef den Gesselen als Teil der Geschäftsführung sieht kann das durchaus in Ordnung sein
mit dem datenschmutz kannst etwas abwischen !
eine industrie gewerkschaft hat mit einem kleinbetrieb gar nichts zu tun .
das verrät auch der begriff : an die geschäftsführung !
DIE sind da nicht zuständig ! Der Schreiber kann deinen ex Chef nur auf etwas hinweisen.
IG Metall ist halt auch für kleinst Betriebe zuständig, aber abgekürzt heißt es nur an Geschäftsführung gerichtet somit nicht an Dritte weiterzugeben die in keinerlei Hinsicht damit in Verbundenheit steht?