Verstößt meine Schule gegen das Grundgesetz?

9 Antworten

Alle paar Tage versucht irgendein Kind sich auf Menschenrechte, das Grundgesetz, die Genfer Konvention oder sonstwas zu berufen weil die Schule ihm irgendeine Banalität vorschreibt oder er nicht hingehen will.

Vielleicht solltest du dein Grundgesetz zur Gänze lesen und dich nicht auf den einzelnen Satz der deine Meinung bekräftigt berufen:

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Schulgesetz lesen wir dann etwas in Richtung:

Die Schule soll bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern vorrangig erzieherische Mittel einsetzen.

Nein. Das stellt einen Grundrechtseingriff dar das stimmt, aber du musst eine grundsätzliche Sache verstehen:

Ein Eingriff in Grundrechte ist nicht automatisch eine Verletzung von Grundrechten. Tagtäglich greift der Staat in Grundrechte ein. Praktisch jede staatliche Maßnahme ist ein Grundrechtseingriff. Wenn die Polizei dich zur Kontrolle anhält greift sie in dem Moment in dein Grundrecht auf Freiheit ein.

Denn du musst auch zu ende lesen. In Art. 2 Absatz 2 Satz 3 GG:

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Am Beispiel des Anhalten. In der StVO steht geschrieben, dass die Polizei Leute anhalten darf zur Kontrolle. Also durfte sie in deine Rechte eingreifen.

Ich kenne die Schulgesetze nicht, aber wenn dort steht „der Lehrer darf Maßnahmen treffen die dem ungestörten Unterricht dienen“ oder so ähnlich dann ist das keine Verletzung von Grundrechten.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

Die Schulregeln sind schon immer Bullshit gewesen, aber es sind nunmal die Regeln an die man sich halten muss, wenn man in diese Schule gehen möchte. Problem bei der ganzen Sache ist, man wird gezwungen in die Schule zu gehen, sprich man wird auch gegen den eigenen Willen gezwungen Regeln zu befolgen. Wäre man tatsächlich frei, könnte man sagen, man stimme mit den Regeln nicht überein und deswegen geht man einfach nicht zur Schule, aber das ist man nicht.

Es ist das Hausrecht der Schule und eine Sache der Höflichkeit

In meiner Erfahrung meint so ein Satz in der Schulordnung Caps und dergleichen und wird für religiöse Kopfbedeckungen wie die Kippa nicht angewendet.

Es heißt ja extra "Aus Gründen der gegenseitigen Achtung". Einem Schüler ein religionssymbol zu verbieten zeugt ja nicht von Achtung, drinnen die Wollmütze abzusetzen wenn die Heizung funktioniert aber schon.

Ich würde da nicht vorsorglich ein Drama drumm machen wenn da noch nichts vorgefallen ist.