Verspätung bei der Abschlussprüfung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur mal mit der Ruhe ;-) Grundsätzlich ist es so, dass Du einen Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages hast - d.h. Du kannst auch verlängern, wenn Dein Betrieb nicht damit einverstanden ist. Frag doch mal bei der IHK nach, ob es eine andere Möglichkeit gibt die Prüfung nachzuholen...


microsel 
Fragesteller
 18.07.2013, 14:30

Da das Durchfallen in meinem Fall eine Eigenverschludung sei, könnte der Betrieb die Verlängerung nicht genehmigen. So die Worte meines Ausbilders. Einen Antrag auf Verlängerung werde ich aufjedenfall stellen.

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DrillbitTaylor  18.07.2013, 14:39
@microsel

Ist nicht jedes Durchfallen ein Eigenverschulden? Glaub mir, es kommt nicht darauf an, ob der Betrieb damit einverstanden ist oder nicht. Du hast einen Anspruch darauf. Ist die IHK für Dich zuständig?

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microsel 
Fragesteller
 18.07.2013, 14:43
@DrillbitTaylor

Ja die IHK ist für zuständig. Die haben mir grad auch bestätigt, dass ich ein Recht auf eine Verlängerung hab. Danke für deine Antwort

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Rein aus Interesse... Um welche Verspätung hat es sich gehandelt?


microsel 
Fragesteller
 18.07.2013, 14:51

Wie meinste das um WELCHE Verspätung? Wenn du wissen willst um wieviele Minuten, dann wäre die Antwort 20 Minuten zu spät.

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DrillbitTaylor  18.07.2013, 14:55
@microsel

Genau das wollte ich wissen ;-) Ich finde es vom Prüfungsausschuss ziemlich kleinlich Dich wegen 20 min. Verspätung von der Prüfung auszuschließen. Sie hätten dich an der Prüfung trotzdem tielnehmen lassen können - natürlich abzgl. dieser Verspätung!

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microsel 
Fragesteller
 18.07.2013, 15:01
@DrillbitTaylor

Finde ich auch. Konnte aber nichts machen. Hab sie regelrecht angefleht an der Prüfung teilnehmen zu können. Hat aber auch nichts gebracht. Naja kann man nicht mehr ändern. Zeitmaschine wäre jetzt klasse^^ weiss ja wo das jetzt ist^^

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DrillbitTaylor  18.07.2013, 15:05
@microsel

...übrigens könntest Du auch nach einem halben Jahr als externer Prüfling an der Abschlussprüfung teilnehmen...ohne Ausbildungsverlängerung. Würde ich aber eher nicht raten, da auch Berufsschulunterricht entfällt und man nicht mehr im Thema wäre...

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microsel 
Fragesteller
 25.07.2013, 10:30
@DrillbitTaylor

Das geht? Die theo. Prüfung hab ich bestanden. Die praktische Prüfung hab ich "nicht bestanden". Also könnte ich das auch als externer Prüfling abschließen?

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DrillbitTaylor  26.07.2013, 12:29
@microsel

Ich kann's nicht glauben, wegen der praktischen Prüfung sollst Du ein halbes Jahr verlängern? Also Pünktlichkeit/Disziplin hin oder her, aber das ist schon ein starkes Stück! Ja - die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist nicht davon abhängig, dass das Ausbildungsverhältnis weiter besteht. Am besten wäre es, wenn Du Kontakt mit dem Ausbilderungsberater der zuständigen Kammer aufnimmst. Du kannst dann immer noch überlegen, was Du machen möchtest, weil irgend ein Nachteil tut sich meistens an anderer Stelle auf...

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microsel 
Fragesteller
 28.07.2013, 10:19
@DrillbitTaylor

Ja wegen der praktischen Prüfung. Danke für deine Hilfe. Hat mir weitergeholfen.

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Wenn du einen Antrag stellst, muss die Firma deinen Vertrag um ein halbes Jahr verlängern.

Obwohl es scho ganz schön dämlich ist, zu spät zur Prüfung zu kommen. Das nächste mal guck vorher wo du hin musst! Dann verfährst du dich nicht so schnell.