Verpflichten sich Mönche ihr ganzes Leben lang?
Hallo, wenn man in ein Kloster eintritt, verpflichtet man sich damit das ganze Leben oder wie lange ? LG
3 Antworten
Der Eintritt ins Kloster ist nicht eine Sache von heute auf morgen. Es gibt diverse Stufen, zuerst das Postulat, wo man einfach mitlebt und sich das Klosterleben anschaut. Dann das Noviziat, wo man schon ein bißchen dazu gehört und alles mitmacht.
Und danach kommt der Eintritt, zunächst mit der zeitlichen Profeß, wo man in der Regel für drei Jahre die Ordensgelübde ablegt. Und am Ende steht die ewige Profeß, mit der man die Gelübde für das ganze Leben ablegt. Es ist also schon so gedacht, dass es eine echte Lebensentscheidung ist. Allerdings ist ein Kloster kein Gefängnis, in dem man gegen seinen Willen festgehalten wird.
Er kann ausreten, wenn er seine Gesinnung geändert hat, oder wird Rausgeworfen, wenn er gegen Gott arbeitet !
Ich klau die Antwort mal aus einer älteren Frage, weil sie dort so schön beantwortet ist: http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-eigentlich-wenn-ein-moench-oder-eine-nonne-wieder-aus-dem-kloster-austreten-moechte
Wir hatten in der Uni mal einen Mönch zu besuch, dem wir solche Fragen stellen konnten. Der hat erzählt, dass die Mönche und Nonnen, die aus welchen Gründen auch immer, austreten vom Staat eine "Aufwandsentschädigung" für die Zeit, die sie im Kloster waren bekommen. Dabei handelt es sich um eine Kooperation zwischen Kirche und Staat. Die Kirche zahlt pro Mönch monatlich einen kleinen Betrag an den Staat, so dass der im Gegenzug dann dafür aufkommt. Da das ja i.d.R. auch nicht so oft vorkommt funktioniert das für beide Seiten ganz gut.
Liebe Grüße,
Balu
Hier auch noch ein Link, den ich gerade gefunden habe.
http://www.cosmiq.de/qa/show/3422737/Was-is-wenn-man-der-Moench-austreten-will/
Anscheinend ist es sogar von Kloster zu Kloster etwas unterschiedlich.
Und hier endlich ein zuverlässiges Dokument, das Aufklärung bringt:
http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/dossiers_1/geluebde/4_klosteraustritt.php
Die Austrittsmöglichkeit ist demnach durchaus gegeben.
Dies ist mir neu Das sie vom jeweiligen Konvent oder Oberst des Ordens eine Aufwandsentschädigung bekommen schon eher !
Aber ,wenn ich Freiwillig dem Klosterleben dem Weltlichen vorgezogen habe ,Wieso die Entschädigung! Sehr wahrscheinlich wird für denjenigen diejenige in die Rentenversicherung eingezahlt