Vermieterin möchte uns das Haus überlassen aber wie?


08.07.2021, 14:01

Können wir die Schenkungssteuer umgehen oder minimieren?

8 Antworten

Die Schenkungssteuer kann nicht wirklich umgangen werden. Das Finanzamt wird prüfen, was das Haus wert ist, und das als Schenkungswert ansetzen. Evtl. kann das in kleinen Rahmen noch geändert werden, aber nicht großartig.

Man kann doch sein Erbe hinterlassen, wem immer man will, das müssen doch nicht Verwandte sein.

Wenn es allerdings erbberechtigte Verwandte gibt, denen ein Pflichtteil zusteht, dann werdet ihr die auszahlen müssen.

Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen, unsere Vermieterin möchte uns das Haus gerne nach ihrem Tod überlassen.

Das ist aber großzügig.

Wir würden weiterhin wohnen bleiben und hätten 2 Mietwohnungen. Jetzt die Frage :Kann sie uns das Haus einfach überschreiben

Ja, auch zu Lebzeiten. Dann ist es eine Schenkung, ggfs. mit Nießbrauch. Ein Fall für den StB. Steuerlich sind Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich identisch besteuert; Nießbrauch mindert allerdings den Wert der Schenkung.

oder welche Möglichkeiten gibt es?

Nun, Schenkung oder Erbschaft. Ihr könntet es der Dame alternativ aber auch abkaufen. Deswegen -> StB.

Leider sind wir nicht verwandt sodas sie es vererben kann.

Vererben ist per se keine Frage des Verwandtschaftsgrades, sondern ganz allgemein eine Form der Übergabe von Gütern im Todesfall. Auch Nichtverwandte können Erben sein, das ist die freie Entscheidung des Erblassers, so er es zu Lebzeiten entsprechend formalrechtlich korrekt verfügt.

Der tatsächlich bedeutsamere Unterschied liegt zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Wenn ihr erbt, gehören euch die Dinge, die euch testamentarisch vererrbt werden. Ist hingegen ein Dritter oder sind mehrere Dritte Erben und ihr nur Vermächtnisnehmer lt. Testament, dann habt ihr nämlich gerade keinen Sachanspruch auf das Vermächtnis (hier also das Haus), sondern nur einen Geldanspruch in Höhe des Vermächtnisses gegen den/die Erben. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Man kann auch Personen, die nicht verwandt sind, als Erben einsetzen. Nur wird dann die Erbschaftsteuer höher ausfallen als bei nahen Verwandten.

Du kannst auch jemandem etwas vererben, mit dem du nicht verwandt bist. Dann ist halt die Erbschaftsteuer entsprechend hoch, sodass ihr die aufbringen müsstet und sollte es Pflichtteilberechtigte Erben geben, dann wird auch das noch auf euch zukommen, da die dann in Geld ausbezahlt werden müssen,

Doch rein theoretisch kann sie auch dem Postboten das haus vermachen oder einer x beliebigen Person, die sie dadurch gefunden hat, dass sie das Telefonbuch an einer beliebigen Stelle aufschlägt.