Verfolgung/Stalking - Ab wann zählt etwas als verfolgung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag!

In Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhaltes kämen folgende Delikte in Betracht:

  • Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB durch das ständige Hupen und Zurufen aus dem Fenster und
  • Beleidigung nach § 185 StGB

Für Stalking im Sinne des § 238 StGB reicht die Tathandlung hingegen nicht aus. Der Täter muss in diesem Fall wiederholt mehrere Handlungen vornehmen, die geeignet sind, die Lebensweise des Opfers zu beeinträchtigen. Das ist hier vorliegend nicht gegeben.

Selbstverständlich können Sie einen Strafantrag gegen die Person stellen und der Polizei den Sachverhalt schildern. Die Polizei wird sodann zu dem Sachverhalt ermitteln. Haben Sie sich das Kennzeichen gemerkt? Waren weitere Personen da, die die Tat beobachtet haben? Solche Informationen sind für die Polizei hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Mit stalking hat das nichts zu tun.

Was hier in Frage kommt ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ggf. Nötigung. Und Beleidigung ist halt Beleidigung.

Und, btw. du musst der Polizei nicht sagen was für einen Straftat das ist. Du erklärst denen das einfach was passiert ist, die ermitteln und geben das an die Staatsanwaltschaft weiter, und die macht dem Täter dann Tatvorwürfe, oder halt nicht.