Verfolgung/Stalking - Ab wann zählt etwas als verfolgung?
Guten Tag.
Meine Schwester ist gestern bei einer Roten Ampel an einem stehenden Auto vorbei gerollt und vor ihm stehen geblieben.
Der Fahrer vom Auto Hupte sie durchgehend an und schrie aus dem Fenster.
Als die Ampel Grün wurde fuhr sie los und das Auto folgte ihr. Über 2km lang fuhr er Hupend und lichtsignal geben nach (bei Nacht). Er folgte ihr bis in unsre hauseinfshrt und fing an sie zu beleidigen und schreien das sie bei einer ampel nicht vor fahren darf.
Dürften wir ihn anzeigen? Und wenn ja wegen was?
2 Antworten
Guten Tag!
In Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhaltes kämen folgende Delikte in Betracht:
- Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB durch das ständige Hupen und Zurufen aus dem Fenster und
- Beleidigung nach § 185 StGB
Für Stalking im Sinne des § 238 StGB reicht die Tathandlung hingegen nicht aus. Der Täter muss in diesem Fall wiederholt mehrere Handlungen vornehmen, die geeignet sind, die Lebensweise des Opfers zu beeinträchtigen. Das ist hier vorliegend nicht gegeben.
Selbstverständlich können Sie einen Strafantrag gegen die Person stellen und der Polizei den Sachverhalt schildern. Die Polizei wird sodann zu dem Sachverhalt ermitteln. Haben Sie sich das Kennzeichen gemerkt? Waren weitere Personen da, die die Tat beobachtet haben? Solche Informationen sind für die Polizei hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Mit stalking hat das nichts zu tun.
Was hier in Frage kommt ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ggf. Nötigung. Und Beleidigung ist halt Beleidigung.
Und, btw. du musst der Polizei nicht sagen was für einen Straftat das ist. Du erklärst denen das einfach was passiert ist, die ermitteln und geben das an die Staatsanwaltschaft weiter, und die macht dem Täter dann Tatvorwürfe, oder halt nicht.