Verbeamtung als Lehrer trotz regelmäßiger Ritalin Einnahme bei ADHS?
Liebe Community,
ich bin schon früh diagnostiziert worden und nehme seit mehreren Jahren Ritalin. Mir geht es psychisch gut und ich bin sehr stabil im Leben. Außerdem ernähre ich mich sehr gesund und mache viel Sport. Abgesehen vom ADHS bin ich auch körperlich und geistig gesund und fit.
PS: Es ist naheliegend, dass ich die Medikation auf Lebenszeit fortsetzten werde, weil ich so viel besser funktioniere.
Frage: Würde der Amtsarzt eine Verbeamtung auf Lebenszeit bei mir zulassen? Ich wohne jetzt in Hessen, aber würde in ein Bundesland mit besserer Bezahlung und besseren Chancen für eine Verbeamtung ziehen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Nein, eine Verbeamtung erreichst Du so nicht. Als Lehrer muss man allerdings nicht verbeamtet werden.
Also selbst wenn jemand theoretisch die besten Voraussetzungen hat, um unteranderem bin ins hohe Alter gesund zu bleiben und effektiv Arbeiten zu können
Die hat er doch praktisch schon gar nicht mehr. Niemand, auch der Staat nicht belastet sich mit Kandidaten die bereits zu Anfang schon über eine "Störung" verfügen. Dazu kommt noch das der Staat schon von Anfang an Kosten für Arzneimittel und Ärztbesuche tragen muss.
Selbst wenn es funktionieren sollte, hättest Du schon ein Problem eine entsprechende Privatversicherung zu finden die Dich zu einem annehmbaren Kurs restversichert.
Nein, das geht wahrscheinlich nicht.
Der Arzt weiß garantiert, was das ist und welche Eigenschaften ADHS hat.
Hallo, danke für deine Antwort!
Es wird davon ausgegangen, dass die Medikation perfekt wirkt und alle ADHS-typischen Symptome dementsprechend nicht mehr vorhanden sind. Dadurch hätte man keine auffälligen Eigenschaften.
LG
Vermutlich würde er das nicht.
Hallo, danke für deine Antwort!
Also selbst wenn jemand theoretisch die besten Voraussetzungen hat, um unteranderem bin ins hohe Alter gesund zu bleiben und effektiv Arbeiten zu können, ist die Medikation automatisch ein Ausschlusskriterium? Es gibt in diesem Fall zumindest keinen Grund für eine minderwertigere Leistung oder Qualität des Unterrichts.
LG