Vaterschaft nicht angegeben?

3 Antworten

Mach dir mal keine Sorgen, ins Gefängnis kommst du deswegen nicht.

Das dir die Gelder gekürzt werden ist aber absolut rechtens.

Der Staat will sich das Geld das er für die Unterstützung des Kindes zahlt beim Unterhaltspflichtigen Vater zurück holen. Wenn du das verhinderst stellt er die Zahlung ein.

Da muss irgendwas anders/falsch gelaufen sein. Wenn man angibt den Vater nicht zu kennen, da ONS, passiert normalerweise garnichts! Bei deiner Geschichte würde ich darauf beharren den Vater nicht zu kennen. Ich würde mein Kind auch nicht in Gefahr bringen. Da darf dir nichts gestrichen werden! Notfalls nimm dir einen Anwalt, wird dir bezahlt. Aber dann bleib auch fest bei der Geschichte ONS!

Die Benennung des Vaters ist eine zumutbare Mitwirkung für Antragsteller auf jegliche Staatliche Leistung. Das beginnt beim Unterhaltsvorschussgeld und geht weiter zu allen anderen sozialen Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld.

Die Mitwirkungspflicht verlangt Beteiligten ab, mit wichtigen Tatsachen und Beweismitteln vollständig und wahrheitsgemäß zur Aufklärung eines Sachverhalts beizutragen.

Du kennst den Namen, nennst ihn aber nicht. Die Gründe sind dabei zweitrangig. Der Kindsvater lebt in der Türkei, du bist jetzt aber hier in Deutschland. Es gibt hier genug Hilfsmöglichkeiten, du musst eben mitwirken.

Alternativ beharrst du in deinen Ängsten und musst dann eben ohne jede staatliche Unterstützung zurecht kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern