Vaterschaft nicht angegeben?
Hallo,
und zwar hab ich beim Jugendamt erwähnt das ich den Vater nicht kenne es ein onenight stand war aus Angst um meine Tochter..
damals in der Türkei wo ich schwanger wurde von ihm hat er mich geschlagen gesagt das ich das Kind abtreiben soll oder er würde uns mit dem Auto anfahren hat mein ungeborenes beleidigt ohne Ende er war auch drogenabhängig aus Angst bin ich nach Deutschland zurück geflogen.
er selbst wohnt dort und lebt immernoch da genaue Adresse weiß ich nicht nur sein Namen..
ich hab einfach nur Angst gehabt und das so beim Jugendamt gesagt.
jetzt wegen nicht Mitwirkung wurde mir mein Geld gestrichen beim Amt 180€ von der kleinen.. meine beste Freundin meinte ich soll beim Jugendamt anrufen und um ein Termin beten und einfach die Wahrheit sagen und mich dafür entschuldigen das ich gelogen habe. Mir wurde gesagt auch von anderen das ich sogar ins Gefängnis kommen kann weil ich nicht die Wahrheit gesagt habe ich bin echt am Ende..
ich hab einfach nur wirklich Angst das er nach DE kommt mir oder der kleinen was antut :( wenn ich ihn eintrage?
bitte keine bösen Kommentare
danke im Voraus 🌸
3 Antworten
Mach dir mal keine Sorgen, ins Gefängnis kommst du deswegen nicht.
Das dir die Gelder gekürzt werden ist aber absolut rechtens.
Der Staat will sich das Geld das er für die Unterstützung des Kindes zahlt beim Unterhaltspflichtigen Vater zurück holen. Wenn du das verhinderst stellt er die Zahlung ein.
Da muss irgendwas anders/falsch gelaufen sein. Wenn man angibt den Vater nicht zu kennen, da ONS, passiert normalerweise garnichts! Bei deiner Geschichte würde ich darauf beharren den Vater nicht zu kennen. Ich würde mein Kind auch nicht in Gefahr bringen. Da darf dir nichts gestrichen werden! Notfalls nimm dir einen Anwalt, wird dir bezahlt. Aber dann bleib auch fest bei der Geschichte ONS!
Die Benennung des Vaters ist eine zumutbare Mitwirkung für Antragsteller auf jegliche Staatliche Leistung. Das beginnt beim Unterhaltsvorschussgeld und geht weiter zu allen anderen sozialen Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld.
Die Mitwirkungspflicht verlangt Beteiligten ab, mit wichtigen Tatsachen und Beweismitteln vollständig und wahrheitsgemäß zur Aufklärung eines Sachverhalts beizutragen.
Du kennst den Namen, nennst ihn aber nicht. Die Gründe sind dabei zweitrangig. Der Kindsvater lebt in der Türkei, du bist jetzt aber hier in Deutschland. Es gibt hier genug Hilfsmöglichkeiten, du musst eben mitwirken.
Alternativ beharrst du in deinen Ängsten und musst dann eben ohne jede staatliche Unterstützung zurecht kommen.