Vaterschaft?

3 Antworten

Das ist erstmal deine persönliche Sache. Du kannst das Feld leer lassen.

Der biologische Vater kann die Anerkennung der Vaterschaft einklagen, wenn er will.

Das Kind hat ein Recht darauf, seine Abstammung zu kennen, aber das muss ja nicht auf einem Formular stehen.

Was du nicht hast ist Anrecht auf Unterhalt für das Kind, da es rechtlich keinen Vater gibt. Auch Unterhaltsvorschuss kann schwierig werden. Du solltest entsprechend in der Lage sein, finanziell alleine zurecht zu kommen.

Wenn du bei der Geburt verheiratet bist, wird dein Mann eingetragen.

Ja, wenn du Geld von einem Amt haben möchtest, ja. Wenn du minderjährig bist, könnte es auch dazu kommen..

Wenn du soziale Leistungen in Anspruch nehmen willst wie Unterhaltsvorschuss, dann musst du selbstverständlich dabei mitwirken den leiblichen Vater ausfindig zu machen.

Auch ein potentieller Kindsvater kann Klage erheben, damit festgestellt werden kann ob er der Vater ist. Dann wirst du gerichtlich zum Test verdonnert, wenn der Klage stattgegeben wird.

Ansonsten kannst du es natürlich für dich behalten.