USB-Elektroschocker legal?

3 Antworten

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  1. Frage: Vor was sollen die Waffen denn beim "Waffenschutzgestz" geschützt werden? (ROFLOL)

Schwenken wir also aufs WaffG (Waffengesetz) rüber:

Da steht, dass nur Elektroschocker in Deutschland besessen werden dürfen (bestimmte Altfälle aussen vor) die ein PTB-Zeichen haben, also geprüft worden sind!

Und deshalb gibt es den nicht in oder für Deutschland, weil das einverbotenen Gegenstand ist und du schon bei der Einfuhr eine Straftat begehst...

Mehr musst du nicht wissen - außer dass es etwa 30 bis 40 Tagssätze Strafe einbringt...

Woher ich das weiß:Hobby

Leestigter  20.10.2019, 23:31

Ich hab mal Kindermädchen gespielt und korrigiert - der Fragesteller selber konnte das trotz Aufforderung nicht...

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Du hast nirgendwo nachgeschaut. Oder kannst du hier die Quelle zum WaffenSCHUTZgesetz angeben?


Leestigter  20.10.2019, 23:30

Ich hab mal Kindermädchen gespielt und korrigiert - der Fragesteller selber konnte das trotz Aufforderung 8 Wochen lang nicht...

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...konnte aber nicht direkt etwas im Waffenschutzgesetz dazu finden.

Kein Wunder, dort findest du nur die Rechtsgrundlagen für die Erteilung des Waffenscheins für Einhandmesser sowie die Handbreitregel.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Leestigter  23.08.2019, 15:59

Die wichtigsten Punkte vom Waffenschutzgesetz sind öffentlich ausgehängt - konnte ich erst vor kurzem wieder an einer "öffentlichen" Stelle erst was nachlesen, was ich auch noch nicht wusste. Da stand auch was übers "Anscheins-Waffengesetz" und einer "Waffenbesitzrechtskarte".

Mehr konnte ich nicht lesen, weil ich mich angepullert habe...

https://t1p.de/l1mu

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