Urlaubs(Stunden)berechnung bei Teilzeit?

1 Antwort

Auf wie viele Wochenarbeitstage bezieht sich Dein Urlaubsanspruch von 24 Tagen?

Und wie viele Wochenarbeitstage hattest Du bis zum 30.06. und hast Du seit dem 01.07.?

Ohne diese Informationen kann ich nur allgemein antworten.

Zunächst lautet die pauschale Antwort auf Deine Frage:

Wer hat Recht?

schlicht und einfach: Du!!

Auf den Urlaubsanspruch, den Du im ersten Halbjahr (bis zum 30.06.) erworben hast, sind auch dann, wenn Du diesen Urlaub später nimmst, die für dieses Halbjahr für Dich zählenden Bedingungen anzuwenden.

Grundlage für die Entgeltung dieser Urlaubstage (das sind ja 50 % des Jahresurlaubs) sind die zu dieser Zeit geltenden "Stundenwerte" - auch wenn Du den Urlaub erst jetzt (bei niedrigeren "Stundenwerten") nimmst.

Nur der seit dem 01.07. entstandene/entstehende Urlaubsanspruch ist mit den verringerten "Stundenwerten" aufgrund der Arbeitszeitverkürzung zu entgelten.

Siehe hierzu auch die (komplizierten) Erläuterungen dazu auf  https://www.hensche.de/Urlaubsanspruch_Teilzeit_Hoehe_des_Urlaubsanspruch_beim_Wechsel_von_Voll-_in_Teilzeit.html  und  https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-32-wechsel-des-arbeitsvolumens_idesk_PI10413_HI2713477.html

- - - - - - - 

Noch einmal zurück zu den Eingangsfragen:

Für die Berechnung des Urlaubsentgelts gibt es im Bundesurlaubsgesetz BUrlG in § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1 klare Regelungen:

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

(Anmerkung zu den Überstunden: Entgegen der obigen Bestimmung sind Überstunden dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig und dauerhaft geleistet oder vom Arbeitgeber angeordnet wurden.)

Wenn du also tatsächlich immer mehr als die vereinbarten Stunden gearbeitet haben solltest, darf der Arbeitgeber nicht nur von der vertraglich festgelegten Stundenzahl ausgehen. Er darf auch nicht, wenn Du Deine Stunden z.B. immer in 4 Tagen abarbeitest, diese Stunden auf eine 5-Tage-Wochen durchschnittlich umrechnen und dann diesen Wert zur Grundlage für das Urlaubsentgelt nehmen. 

Nachtrag:

Aspekt, dass im Bundesurlaubsgesetz (meiner Meinung nach) keine Berechnung nach Stunden, sondern nur nach Tagen erfolgt ?

Für die Anzahl der Urlaubstage kommt es darauf an, wie viele Wochenarbeitstage ein Arbeitnehmer hat - gesetzlich: 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 16 Tage bei einer 4-Tage-Woche usw.

Der "Wert" der Urlaubstage bemisst sich an den Tagesarbeitsstunden.

Roy123456 
Fragesteller
 07.08.2017, 08:15

Hallo Familiengerd und danke für die schnelle Antwort.

Der Urlaubsanspruch war immer unabhängig von den Wochenarbeitstagen. Er war bei 40, 32 und 24h immer 24 Tage. Nur wurde dann jeweils die Stundenberechnung von 8, auf 6,4 und nun auf 4,8h gekürzt, damit man bei 5 Tagen immer auf 40/32 und 24h/Woche kommt.

Bis zum 30.6 hatte ich im Regelfall 4 Wochenarbeitstage. manchmal auch mal 5 und dafür nächste Woche 3.

Nun ist es total unterschiedlich. Es können mal 4 sein, aber auch mal 3. Das ist unterschiedlich.

0
Familiengerd  07.08.2017, 13:04
@Roy123456

Noch einmal:

Der Urlaubsanspruch - also die Anzahl der Urlaubstage - hängt alleine von der Anzahl der Wochenarbeitstage ab (wie in meinem "Nachtrag" beschrieben)!

Die Anzahl der Wochenarbeitsstunden ist für den Urlaubsanspruch völlig unbedeutend. Die Anzahl der Urlaubstage bleibt ja bei 24 Tagen, ob Du nun bei einer 5-Tage-Woche täglich 6,4 oder täglich 4,8 Stunden arbeitest.

Alleine die Berechnung des Entgelts für den Urlaub hängt von der Anzahl der Wochen- oder Tagesarbeitsstunden ab.

Das bedeutet für Dich:

Da Du bis zum 30.06. eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden hattest, ist das Urlaubsentgelt für die Hälfte Deines Urlaubsanspruchs - auch wenn Du diesen Teil erst nach dem 30.06. nimmst - auf der Basis dieser 32 Wochenstunden (oder mit täglich durchschnittlich 6,4 Stunden bei einer 5-Tage-Woche, wenn Du so willst) zu berechnen.

Du kannst Deinen Chef ja mal fragen, ob er der gleichen Meinung wäre, wenn es umgekehrt gelaufen wäre: Du wärst z.B. von 15 Wochenstunden (3 Stunden pro Tag) in der 1. Jahreshälfte auf 40 Wochenstunden (8 pro Tag) in der 2. gewechselt - ob dann der Urlaubsanspruch aus der 1. Jahreshälfte, den Du erst in der 2. nimmst, auch mit 8 Stunden pro Urlaubstag vergütet würde.

Ich nehme an, diesen Anspruch würde er dann verneinen.

1