Urlaubstage zurückzahlen nach Kündigung(Arbeitsrecht)?
Guten Tag liebe Gutefrage.net Community,
Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsrechts.
Erstmal zu den Fakten.
Ich habe seit November 2019 einen neuen Job aufgenommen und habe in dieser Firma 6 Monate Probezeit. Mein Vertrag ist bis November 2020 Befristet.
Jetzt habe ich das Problem was wie folgt aussieht. Im Februar habe ich 15 Tage Urlaub genommen um mir einen Skiurlaub zu gönnen. Wurde mir von der Firma auch genehmigt und habe jetzt noch 6 Tage Resturlaub weil befristet bis November 2020, also alles gut.
Jetzt kam ich nach dem Urlaub zurück und es steht ein Firmen Wechsel bevor. Die Firma wurde abgekauft von der SSP( falls euch die Firma was sagt) und sitzt ab 1. April bei uns drin & mistet natürlich erstmal gewaltig aus weil ihnen die Personalkosten der Firma viel zu hoch sind. Einige meiner Mitarbeiter , die leicht zu Kündigen waren haben eine Kündigung zum 01.04 bekommen.
Jetzt zu meiner Frage, Ich habe ja jetzt 15 Tage Urlaub in diesem Jahr schon durch. Mir stehen aber nur 2 Urlaubstage pro Monat zu. Sprich ab April sind es acht was bei einer differenz aus den beiden 6 ergibt welche mir nicht zustehen.
Mir ist klar das ich, wenn ich selbst kündigen würde diese auch zurückzahlen müsste ABER was ist wenn ich, weil ich in der Probezeit bin , von der SSP fristlos gekündigt werde? muss ich dann auch diese 6 Tage zurückzahlen weil sie mir nicht zustehen? Ich meine ich plane mein Urlaub ja mit dem Gedanken meinen Vertrag erfüllen zu wollen. Ist es dann nicht Firmenverlust ? sie haben diesen Urlaub ja genehmigt und kündigen mich dann weil sie Personalkosten zu hoch sind? das wäre doch pure schikane..
Ich hoffe das mir da jemand Licht ins Dunkel bringen kann.. Ps. ein neuer Vertrag kann erst nach beendigung meiner Probezeit von der neuen Firma erfolgen also gilt bis dahin mein Alter.
Vielen dank im vorraus
Lg Jan
5 Antworten
Selbst wenn Du kündigen würdest hätte der AG keinen Erstattungsanspruch aus überzahltem Urlaub.
http://www.mewes-arbeitsrecht.de/index.php/taetigkeitsbereich/urlaub.html
. Ps. ein neuer Vertrag kann erst nach beendigung meiner Probezeit von der neuen Firma erfolgen also gilt bis dahin mein Alter.
Auch das ist nicht richtig .... es bedarf keines neuen Arbeitsvertrages nach einem Verkauf eines Unternehmens.
Dort steht :
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Genau. Aber eben NUR im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c und nicht auch in anderen Faellen. Insbesondere nicht im Falle des Abs. 1 Buchstabe b.
ABER was ist wenn ich, weil ich in der Probezeit bin , von der SSP fristlos gekündigt werde?
Wieso fristlos? Auch in der Probezeit gibt es eine Kuendigungsfrist, die einzuhalten ist (ausser du hast richtig heftig was verbrochen, das den Arbeitgeber sowieso zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt).
Jetzt aber zu deiner eigentlichen Frage, die ganz einfach zu beantworten ist. Wenn dein Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden laenger als 6 Monate bestanden hat (es reicht 1 Tag ueber die 6 Monate hinaus), kann das fuer den zu viel erhaltenen Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt nicht vom Arbeitgeber zurueck gefordert werden. Hat es aber insgesamt nicht laenger als 6 Monate bestanden, kann er das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt zurueck verlangen. Urlaubsentgelt ist das, was man landlaeufig oft auch "Lohnfortzahlung im Urlaub" nennt.
Hi,
Der selbe Fall ist mir schon mal passiert , ich habe mehr Urlaubstage genommen , über die ich keinen Anspruch habe und sie haben das für genemigt nach zwei Monaten habe ich schon gekündigt und damals musste ich gar nichts zurückbezahlen , weil sie dass genehmigt haben.
Also , alles gut mach darüber überhaupt keine Gedanken.
Beste Grüße
Egal ob du kündigst oder gekündigt wirst, bereits genommener Urlaub kann nicht zurückgefordert werden. Das Risiko trägt immer der AG wenn er dir schon Anfang des Jahres einen längeren Urlaub gewährt.
Egal ob du kündigst oder gekündigt wirst, bereits genommener Urlaub kann nicht zurückgefordert werden
Nur dann nicht, wenn das Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden schon laenger als 6 Monate bestanden hat, sonst schon (zwar nicht der zu viel gewaehrte Urlaub selbst, das dafuer gezahlte Urlaubsentgelt jedoch sehr wohl).
Sie sind selbst Schuld, wenn sie Dir mehr Urlaubstage geben als du erarbeitet hast. Du musst nichts zurückzahlen.
Du musst nichts zurückzahlen.
Kommt darauf an, wie lange das Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden bereits bestanden hat.
Das ist so nicht richtig und auch im verlinkten Artikel nicht richtig dargestellt. Wenn das Arbeitsverhaeltnis insgesamt nicht laenger als 6 Monate bestanden hat, kann der Arbeitgeber das fuer den zu viel gewaehrten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt sehr wohl zurueck verlangen. Dies ergibt sich aus BUrlg § 5 Abs. 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html