Urheberrecht bei Weihnachtssprüchen?

1 Antwort

Grundsätzlich ist jeder Spruch urheberrechtlich geschützt, dessen Verfasserin oder Verfasser lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, wobei z.B. bei Rilke, wenn ich das richtig verstanden habe, die Frist sogar noch verlängert wurde.

Dennoch kommt es natürlich darauf an, wie die Situation genau ist. Es gibt ja auch den Spruch "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter." Da ist es aber schon wichtig, genau hinzuschauen.

Andrerseits gibt es auch Verfasserinnen und Verfasser, die unter freien Lizenzen arbeiten, und wo es z.B. genügen kann, je nach Lizenz, wenn der Name genannt wird. Da ist es nötig, die Lizenz genau anzuschauen.

Früher war das weniger streng, aber in den letzten Jahren sind die Gesetze enorm verschärft worden, insbesondere für das Internet, aber nicht nur da.

Auf https://www.zgedichte.de/zufallsgedicht.html sollten z.B. ausschließlich Gedichte zu finden sein, die frei sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung