Unterschrift vorname?

3 Antworten

du kannst bei einer unterschrift machen was du willst, du kannst doch auch einfach nur eine welle ziehen und es als deine unterschrift gelten lassen, aber andere Namen sind eigentlich net machen


Ulman611tu 
Fragesteller
 06.03.2020, 09:01

Ne. Mir wurde gesagt Nachnahme muss stehen und Künstlernamen nur bedingt

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Physician628  06.03.2020, 09:15
@Ulman611tu

Ich habe bspw. auch bei Max Mustermann, MaMu hätte ich dann ungefähr und das geht auch völlig in Ordnung

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GanMar  06.03.2020, 09:49
@Physician628
MaMu hätte ich dann ungefähr

Das wäre keine Unterschrift, sondern nur eine Paraphe, welche ohne notarielle Beglaubigung keine Rechtswirksamkeit erlangen würde.

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deine unterschrift kann auch nur ein X sein wenn du möchtest.

Du musst erkennen das das deine ist und diese sollte möglichst schwer zu fälschen sein.

Also wenn du rückwerts schreiben möchtest ist das völlig in ordnung.

Lg


Mir ist bekannt, dass ich sogar einfach nur den anfangs Buchstaben nehmen darf.

Da kannst den Vornamen auch komplett weglassen.

Rechtlich unterscheidet man zwei Arten von Unterschriften:

  1.  Einerseits gibt es den eigenhändigen Schriftzug des vollen Familiennamens, wobei der Vorname vorangestellt werden kann, aber zur Vollständigkeit der Unterschrift nicht erforderlich ist. Eine Unterschrift mit nur dem Vornamen, wie sie im Ausland zuweilen vorkommt, ist grundsätzlich nicht ausreichend, es sei denn, die Person ist unter ihrem Vornamen allgemein bekannt, wie etwa ein geistlicher Würdenträger. Ebenfalls ungültig sind der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder bloß der Anfangsbuchstabe des Nachnamens; das sind lediglich Handzeichen wie die Paraphe oder die „drei Kreuzchen“. Handzeichen können nur durch notarielle Beglaubigung Rechtswirksamkeit erlangen (§ 126 Abs. 1 BGB).
  2.  Faksimile ist die nachgebildete Namenswiedergabe durch maschinelle oder elektronische Vervielfältigung oder durch Stempelaufdruck zur massenweisen Verwendung. Die bloße Wiedergabe einer Unterschrift im Wege des Faksimile ist keine eigenhändige Unterschriftsleistung und deshalb bei Verträgen mit Schriftformerfordernis als Formmangel rechtsunwirksam.

(aus https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Rechtliche_Aspekte)