Unterschiede bei Ordnungswidrigkeit?

5 Antworten

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Das hängt von der Owi ab. Geht es um ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld?

Wenn du nichts sagst wird, falls nicht schon geschehen, ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Ggf. geht der Sachverhalt dann vor Gericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

ThomasM1982X 
Fragesteller
 08.09.2021, 20:34

Na bleiben wir mal beim Verwarnungsgeld. Und wenn ich alles abstreite, geht die Sache doch ebenfalls vor Gericht und wird behandelt als würde ich mich nicht zur Sache äußern, oder? Alle drei Möglichkeiten sind mit Kosten verbunden, wobei man bei Möglichkeit 1 noch am günstigsten bei wegkommt.

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qmshot96  08.09.2021, 20:37
@ThomasM1982X

Wenn du ein Verwarnungsgeld nicht akzeptierst, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Günstiger wird es natürlich, wenn du tatsächlich im Recht bist und das Gericht deinem Einwand folgt.
Nichts sagen ist quasi wie ein Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld, da du es nicht zahlst/akzeptierst.

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ThomasM1982X 
Fragesteller
 08.09.2021, 20:41
@qmshot96

Recht haben und Recht bekommen sind daher immer Zweierlei.

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Du hast das Recht nicht auszusagen und das wird dann für die Beweiserhebung als nullum gewertet. Also weder gut, noch schlecht für dich. Dass du dich nicht zum Sachverhalt äußern möchtest, darf für dich keine weiteren negativen Auswirkungen haben.

Im Rahmen einer Anzeige steht dir das RECHT auf Äußerung, nicht die Pflicht, zu.

Wenn du nichts sagst, dann ist das auch dein Recht und die Anzeige nimmt einfach ihren Lauf.

alles zugeben ist eine option, wenn es nicht um viel geld geht und alles klar ist.

das erspart der polizei und dir stress. wenn du weißt dass du am schluss doch zahlen musst, kann man den prozess abkürzen.

alles abstreiten darfst du als beschuldigter. das würde ich aber nicht machen.

wenns teuer werden kann würde ich keine weiteren angaben machen und mich anwaltlich beraten lassen.

lg, anna

Du machst keine Aussage und wenn die weiter rummucken, holst du einen Anwalt dazu.


ThomasM1982X 
Fragesteller
 08.09.2021, 14:27

Bedeutet im Klartext, Option 3 wird genau so gehandhabt wie Option 2?

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HappyHuntingXXX  08.09.2021, 14:30
@ThomasM1982X

Nicht ganz, Option 3 ist immer vom Vorteil. Option 1 sollte nie jemand in Erwähnung ziehen. Sich selbst zu verurteilen ist schön dämlich. Der Vorteil von options 3 ist einfach das du dich nicht verplappern kannst und wenn du noch nichts zum Thema gesagt hast kann dein Anwalt dich einfach besser aus der Sache rausholen.

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Still  08.09.2021, 20:03
@HappyHuntingXXX

Nichts aussagen bedeutet, dass man auf sein Recht auf Gehör verzichtet.

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qmshot96  08.09.2021, 14:30

Und dann?

Mit „rummurkst“ meinst du den rechtmäßigen Weg eines Verfahrens?

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qmshot96  08.09.2021, 14:33
@HappyHuntingXXX

Dann ist deine Antwort sinnlos. Natürlich wird dann ein Verfahren eröffnet, was zusätzlich Kosten mit sich bringt. Da wir nicht wissen, worum es geht kann deine Antwort den FS eine erhebliche Summe Geld kosten.

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