Unternehmen gründen welche Rechtsform am besten?

4 Antworten

Na dann versuch doch mal ein Kleinunternehmen zu gründen.... das gibt es schlichtweg nicht.

Du kannst ein Gewerbe anmelden oder es lassen, dazwischen gibt es nichts.

Ihr könnt eine GbR gründen, das ist einfach gesagt, ein zusammenschluss einer Gesellschaft aus mindestens zwei Personen, bei der jeder Gesellschafter für alle und alles auch mit seinem vollständigen Privatvermögen haftet. Soetwas würde ich nur eingehen, wenn zumindest alle möglichen Haftpflichtversicherungen für das Unternehmen bestehen. Was sonst passieren kann, ist schlichtweg unkalkulierbar. Beispiel; zwei Computerspezis schließen sich zusammen, vertreiben Computer gemseinschaftlich als GbR. Jemand reinigt einen PC physikalisch und es fällt ein winziger Kupferdraht ins Netzteil. Der PC wird beim Kunden in Betrieb genommen, es kommt zum Brand und im Rahmen der erweiterten Produkthaftung ist die GbR Schadensersatzpflichtig. Entweder haben die beiden eine Betriebshaftpflichtversicherung (ab ca. 80€ jährlich), welche für die Deckung der beiden eintritt, oder beide müssen so lange abarbeiten bis der gesamte Schadensersatz geleistet ist.

Evtl. ist es besser eine GmbH zu gründen. Dazu sucht man zusammen, was der GmbH dienlich sein kann.... zb PC´s, Büroausstattung, Werkzeug, Verkaufstische, Briefumschläge, Klopapier, Reinigungsmittel, Wertpapiere, Geld oder was auch immer. Gesamtwert muss ca. 5.000€ ergeben. Damit hat das Unternehmen einen Wert von 5.000 € (StammKAPITAL), die eingebrachten Sachen gehören fortan den Unternehmen, das für sich gesehen eine Person mit eigenen Kapital- und Sachwerten ist. Die HAftung ist auf den Wert des Unternehmens beschränkt. Ausgenommen davon sind Bereiche in denen einzelne Gesellschafter selbst haftend (mit ihrem gesamten Privatvermögen) sind. Die Gründung einer GmbH ist etwas aufwendiger, es müssen Gesellschaftsverträge notariell geschlossen werden und das Unternehmen braucht eine Geburtsurkunde, das ist die Eintragung ins Handelsregitster. Kosten ab ca. 600 €

Als GbR hättet ihr den Vorteil der vereinfachten Buchführung und der Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung §19 UstG in Anspruch zu nehmen, so lange die Vorraussetzungen dazu bestehen.


BeviBaby  08.01.2022, 12:14
Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung §19 UstG in Anspruch zu nehmen

Das kann eine GmbH soweit ich weiß aber tatsächlich auch

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verreisterNutzer  08.01.2022, 12:16
@BeviBaby

Da bin ich ehrlich gesagt raus, weil ich keine GmbH kenne die diese Grenzen unterschreitet. Aber mit der vereinfachten Buchführung ist bei der GmbH ohnehin Essig, denn sie ist vom ersten Euro an bilanzpflichtig. Und wenn man eh bilanzpflichtig ist, kann man auch die vereinnahmte und abgegebenen MwSt deklarieren, warum sollte man da alos noch von der schlechteren Kleinunternehmerregelung gebrauch machen?

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Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Rechtsform nur bedingt was zu tun.

De facto seid Ihr in dem Moment, wo Ihr zusammen startet, bereits eine GbR.

Wenn Ihr die Haftung begrenzen wollt, könnt Ihr mit einer UG anfangen, das ist quasi die kleine Schwester der GmbH, aber mit einer viel geringeren Einlage.

Ich rate Euch, euch mal dezidiert bei der IHK beraten zu lassen zu Euren spezifischen Fragen, für allgemeinere Infos und das Durchspielen Eures Businessplans etc. könnt Ihr Euch hier mal umschauen:

https://gruenderplattform.de/

Geringe Kosten. GmbH UG und später Umwandlung in GmbH.

Es gibt kein 'KLeinunternehmen' die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerliche Besonderheit, die kannst du aber soweit ich weiß unabhängig von der Gesellschaftsform in Anspruch nehmen.

Die Unternehmensform ist eher eine Frage von anderne Punkten z.B. der Haftung oder was ihr damit an sich anstellen wollt oder wie viel ihr für Buchführung raushauen wollt usw. usw.

Bei einer juristischen Person haftet halt die juristische Person, an der ihr Anteile haltet (zumindest solange ihr als Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführer keinen Mist baut). Das heißt im Falle des Scheiterns wird keiner von euch sein privatvermögen verlieren (außer jemand von euch baut Mist).

Bei einer OHG haftet ihr beide Persönlich und unbeschränkt, bei einer KG haftet halt der Komplementär persönlich und unbeschränkt und der Kommanditist nur mit seiner Einlage.

Ihr könntet natürlich auch eine UG (haftungsbeschränkt) (ggü. GmbH Vorteil des Stammkapitals von (sagenhaft niedrig!) nur EINEM EURO möglich) und Co.KG gründen mit einer UG als persönlich haftende Komplementärin, bei der ihr dann wiederum die Geschäftsführung seid und euch als Kommanditisten

Aber das ist Buchführungstechnisch halt ein Graus (daraus hat man mir eine halbe Laufbahnprüfungs-Klausur in Besteuerung der Gesellschaften zusammengestellt).