Untermietvertrag ü 25 Wohnhaft bei denn Eltern Arbeitslos Gerichtvollzieher?

4 Antworten

Die Person, die zu Untermiete dort Lebt (Schriftlich bestätigt)

Solch "taktische" Varianten sind ja nicht unbekannt. Es wird nicht alles verhindern.

Du willst es zwar nicht hören aber zahle Deine Rechnungen und der Gerichtsvollzieher kommt nicht ins Haus.

Ansonsten: lasse es auf Dich zukommen.


DannyLu 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:42

Das ist kein Trick oder taktische Varante. das ist in dieser theoretischen Frage schon vor ggf. ereinenden GV so gewessen. Die genante Person, ist 25 Somit sind die Eltern nicht mehr verpflichtet für diese Person aufzukommen. Weder finanziell noch auf andere Art und weiße. Das ist vom gesetzgeber so gegeben.

Und wenn die Eltern einem Volljährigen Kind nicht mietfrei unterkunft gewähren, oder diese in ihren Privaten ruheräumen rum lungern haben wollen, ist das nunmal so.

0
KHSchindelar  01.11.2019, 15:44
@DannyLu
Weder finanziell noch auf andere Art und weiße. Das ist vom gesetzgeber so gegeben.

Das ist so - pauschal - falsch.

... und der Gesetzgeber geht sogar noch weiter.

1
DannyLu 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:50
@KHSchindelar

nein eben nicht. bis zum 18 Lebensjahr wenn das Kind eine Ausbildung abschließt, oder bis maximal zum 25 Geburtstag. Außer das kind studiert.

0
KHSchindelar  01.11.2019, 15:51
@DannyLu
wenn das Kind eine Ausbildung abschließt,

nun stimmt es. Aber das kann weit über das 25. Lebensjahr hinausgehen.

1
DannyLu 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:53
@KHSchindelar

ja, wenn das Kind Studiert. Aber in diesem Theoretischen Fall, hat das kind Schon A eine Ausbildung abgeschloßen und B ist 25.

Darum ja die frage, wie das ganze aussehen würde, für den Theoretischen fall, das der GV kommen sollte.

0
KHSchindelar  01.11.2019, 15:53
@DannyLu
Aber in diesem Theoretischen Fall,

Wenn Du (zunächst) solche ein Geheimnios draus machst, musst Du mit entsprechenden Antworten rechenn.

1
DannyLu 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:54
@KHSchindelar

Okey, wie würde deine Antwort nun aussehen, nach diesen neuen infos.

0
KHSchindelar  01.11.2019, 15:58
@DannyLu

Letztendlioch entscheides das der Gerichtsvollzieher, vor Ort. Ich kenne die Wohnverhältnisse nicht. Auch nicht, ob z.B. eine TV-Nutzung bei den Eltern das Grundrecht auf Information(sbeschaffung) ausreichend bewertet wird.

Neben einem PC/Laptop wird ein TV sicher nicht notwendig sein.

Das Bedürfnis nach Nachrichten/TV-Sendungen können ebenso per I-Net befriedigt wrden.

1

Hier fängt man zunächstmal am besten von Hinten an. Wurden Sachen gepfändet, die nicht dem Schuldner gehören, kann der Eigentümer diese im Wege der Drittwiderspruchsklage wieder herausbekommen. Dazu muß allerdings das Eigentum nachgewiesen werden. Ein Gerichtsvollzieher wird keine Gegenstände pfänden, die offensichlich Eigentum eines Dritten sind. Allerdings wird der Gerichtvollzieher im Zweifel pfänden. In der Praxis ist es allerdings oft so, das sich in unserer Wegwerfgesellschaft eine Pfändung bei den meisten Sache ohnehin nicht lohnt.

Die Person, die zu Untermiete dort Lebt (Schriftlich bestätigt)

Ganz entscheidend ist hier der "Gewahrsam", d.h. das der Schuldner tatsächlich auf die Gegenstände zugreifen kann.

Die einfachste und sinnvollste Lösung sind hier verschlosse Zimmer mit Namensschildern, zu denen der Schulder keinen Schlüssel hat. Man sollte hier aber darauf achten, das sich in den Zimmer kein Eigentum des Schuldners befindet, so das dieser guten Gewissens eine EV darüber abgeben kann.

Falsch ein recht auf ein tv hat man nur wen das vorhanden ein luxusgerät ist!

Auch wird ein normaler pc nicht so einfach gepfändet aber steht da einer von 1000 € und aufwärts sieht es auch wieder anders aus auch kann alles was pfändbar ist aus dem zimmer gepfändet werden!

Sebst comics sind pfändbar wen die eine wert haben!

Man sollte schon dafür sorgen das es nicht so weit kommt den das kann noch anderen ärger nach sich ziehen wen man den Offenbarungseid leisten muss!

Ein Beruf wie Makler wäre Damit nicht mehr machbar oder sich selbständig zu machen !

Also vorher Ratenzahlungen beim Schuldner

vereinbaren und bezahlen!

alles unpfändbar.

Aber die Praxis wird dann zeigen, ob es wirklich so ist.