Untermietvertrag mit meinem Freund- Brutto oder Kaltmiete zur Hälfte?
Hallo liebe Community,
ich wohne in einer Wohnung einer Wohnbaugesellschaft und mein Partner und ich wollen nun zusammenziehen- statt auf dem miserablen Wohnungsmarkt Ausschau zu halten, zieht er einfach hierher zu mir. Denn meine Miete ist im Vergleich zu anderen wirklich ok für Frankfurter Verhältnisse.
Nun habe ich mit der Wohnbaugesellschaft gesprochen und sie sagten, dass er nicht mit in den Mietvertrag als Hauptmieter aufgenommen werden wird- dies bleibe ich weiterhin. Es ist üblich, dass der Partner einen Untermietervertrag mit mir macht.
Nun zu meiner Frage auf dem Antrag zur Untervermietung- muss ich bei dem Betrag der Untermiete nun einfach die Hälfte der Kalt- oder meiner Warmmiete angeben?
Ich danke euch schon mal für die Antworten :)
2 Antworten
Ehrlich gesagt, frage ich mich gerade, weshalb Ihr sowas überhaupt über den Vermieter abwickelt? Wenn Du sicher sein willst, dass er sich an der Miete beteiligt, dann setzt doch untereinander einen kurzen Vertrag auf und klärt die Mietkosten intern. Er muss dann nur noch seine Meldeadresse bei der Stadt angeben, fertig.
Es ist doch heute nicht mehr notwendig, sich zu verloben oder zu verheiraten, wenn man gemeinsam in einer Wohnung leben möchte.
Weshalb also der Umweg über eine Untermiete?
Danke für deine Antwort.
Aber wenn ich das über den Untermietvertrag mache, hat das nun mal seine Gründe. Auch weil der Vermieter auf eben jenen Weg beharrt.
den Betrag den du da rein schreibst zahlt dein freund dir dann monatlich. sprich wenn du willst dass er sich an der warmmiete beteiligt trägst du die warmmiete da ein