Ungewollte rückbuchungen bei Klarna?

5 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt
Hätte ich nicht mehr klarna würde ich in ein inkasso verfahren kommen sowas kann doch nicht sein?

Den Satz verstehe ich nicht.

Aber: Auch Klarna steht es frei, ein Inkasso-Verfahren gegen Dich einzuleiten, wenn Du dort verschuldet bist und nicht zahlst. Du hast doch mit Deinen 15 Jahren schon gelernt, dass Schulden auszugleichen sind.

Achja, Klarna gestattet die Anmeldung auch erst ab Volljährigkeit. Da gibt es also einiges zu klären.

Aha, schön, dass wir das nun wissen.

Und was ist Deine Frage?

Ob etwas sein kann? Ja, alles kann sein.

Dann wendet man sich an die Stelle, mit der man Probleme hat, und versucht die zu lösen.

Leider hast Du uns keinerlei Angaben zur Art und Begründung der Rückbuchungen von Klarna genannt.

Von wem genau wurde etwas zurück gebucht mit welchem Grund? Storno, ausbleibende Warenlieferung, Retoure, nicht ausreichend gedecktes Konto, oder was?


raider46644 
Fragesteller
 30.12.2023, 10:08

das ist halt das ding…..Es gab keinen grund!

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Gnurfy  30.12.2023, 10:13
@raider46644

Du musst doch wohl wissen, von wem da etwas von Klarna zurück gebucht wurde? Ansonsten müßtest Du diesbezüglich schleunigst mal bei Klarna nachfragen.

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Rubezahl2000  30.12.2023, 11:17
@raider46644
Es gab keinen grund!

Dass du - mit 15J - Klarna benutzt und deshalb alles unrechtmäßig ist, das ist ein ganz erheblicher Grund.

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Da haben wir die Lösung:

Bin gerade 15...

Und was sagt Klarna?

Zur Nutzung von Klarna musst du:

  • mindestens 18 Jahre alt sein. über ein gültiges Bankkonto verfügen. eine gute Bonität haben.

Quelle: https://www.klarna.com/de/kundenservice/wer-kann-klarna-nutzen/

Das war's also für Dich, da Du Dich mit einem falschen Geburtsdatum bei Klarna angemeldet hast.

Und strafrechtlich ist das auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

Klicken: StGB §269

sowas kann doch nicht sein?

Ja, dass du mit 15J Klarna unrechtmäßig benutzt, das darf nicht sein.
Damit hast du dich sogar strafbar gemacht gemäß §269 StGB.
Und zusätzlich wahrscheinlich auch gemäß §263 StGB.

Klarna ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt - ohne Ausnahme!

Da werden jetzt erhebliche Konsequenzen für dich folgen.

Beichte mal ganz schnell deinen Eltern, was du da angestellt hast und bitte sie, sich darum zu kümmern.