Unfall, Aufbauseminar?
Ich bin gestern beim Regen mit dem Auto ausgerutscht und habe mein Reifen und Achsel kaputtgemacht. Sonst wurde keiner verletzt und es kein Gegenstand wurde zerstört, dh es war nur Schaden bei mir. Ich habe keine Regel gebrochen, die Höchstgeschwindigkeit nicht überstritten - wobei im Nachinein denke ich mir, war ss nicht so schlau beim Regen 30kmh im Kreisverkehr zu fahren, 20 wäre besser gewesen aber wie gesagt 30 waren erlaubt….trotzdem würde mich interessieren, da ich in Probezeit bin, kann mir was passieren? Also dass ich z.B. zum Aufbauseminar muss oder Probezeitverlängerung?
War denn die Polizei da? Hat jemand Deine Daten aufgenommen?
Ja, ich habe sie angerufen
Achse des Autos oder Deine Achsel?
Des Autos
10 Antworten
Es hängt davon ab, was die Polizisten daraus machen.
Richtigerweise liegt ein Verstoß wegen dem Wetter nicht angepasster Geschwindigkeit vor, was 100€ + 1 Punkt und daher Aufbauseminar und Probezeitverlängerung zur Folge hätte.
Dazu müssten die Polizisten den Verstoß aber auch erst mal zur Anzeige bringen.
Vielleicht sehen es die Polizisten auch einfach als allgemein nicht angepasste Geschwindigkeit oder als Schleudern oder als allgemeinen Sorgfaltspflichtverstoß. Dann hätte das keine Konsequenzen.
Ich habe keine Regel gebrochen, die Höchstgeschwindigkeit nicht überstritten - wobei im Nachinein denke ich mir, war ss nicht so schlau beim Regen 30kmh im Kreisverkehr zu fahren, 20 wäre besser gewesen aber wie gesagt 30 waren erlaubt….
Doch, du hast eine Regel gebrochen. Den §3 der StVO, demzufolge du selbst die Geschwindigkeit so anzupassen hast, dass du sicher fährst.
Eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit sagt nichts darüber aus, wie schnell man in der jeweiligen Verkehrsituation fahren kann, ohne dass es unsicher wird. Wo 30 km/h erlaubt sind, können unter Umständen trotzdem auch mal schon 20 km/h zu schnell sein!
Wenn dir das nicht klar ist, solltest du nochmal ganz grundsätzlich über deine Eignung zum Fahrzeugführer nachdenken!
kann mir was passieren?
Ja. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist in jedem Fall ein A-Verstoß. Dementsprechend gibt es ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung.
Für mich ist es Tatbestand Nr. 103620: Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren und Unfall verursacht. Kostet 145 € und einen Punkt.
Das ganze nennt sich nicht angepasste Geschwindigkeit.
Die Folgen kannst du auf der verlinkten Seiten lesen
https://www.fuehrerscheine.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/nicht-angepasste-geschwindigkeit/
Ich habe keine Regel gebrochen
Du solltest die StVO nochmal genau lesen, z. B. §3 Abs. 1:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.