Unfall?

4 Antworten

Wenn der Schaden von jemand anderes verursacht wurde, ist derjenige auch für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung. Das heißt, deine Versicherung braucht keine Leistung zu erbringen und dementsprechend wirst du bei der Schadensfreiheitsklasse auch nicht zurückgestuft. Ob und wie der andere zurückgestuft wird, ist sein Problem und nicht deins.

Die Kaskoversicherung hast du für Schäden an deinem Fahrzeug, für die niemand anderes verantwortlich ist und die du dementsprechend eigentlich auf eigene Kosten beheben müsstest.

Und die Haftpflichtversicherung ist für Schäden da, die dein Fahrzeug fremdem Eigentum bzw. an fremden Personen verursacht.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher zahlt alle Schäden am anderen Wagen und auch Personenschäden.

Sofern der Unfallverursacher eine Vollkasko hat, zahlt diese alle Schäden an dessen wagen.

In beiden Fällen droht dem Unfallverursacher eine Hochstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Kommt hier aber auf den Vertrag an. Manche gewähren z. B. auch den Verzicht der Hochstufung beim ersten Unfall.


siola55  31.10.2023, 08:17

...oder haben einen Rabattretter im Vertrag mit eingeschlossen!

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siola55  31.10.2023, 09:28
@Callidus89

...wobei der Verzicht auf Hochstufung beim ersten Unfall beim Versicherer kostenlos ist. Der Rabattscutz dagegen kostet extra Prämie; ein paar Versicherer bieten auch noch den kostenlosen Rabattretter (Rückstufung mit Prämienerhalt) mit an wie früher bei allen Versicherern.

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Callidus89  31.10.2023, 09:38
@siola55

Kostenlos? Das ist immer eingepreist. Nur ist das nicht immer öffensichtlich.

Frei nach dem Motto: 400 € Grundtarif + 100 € Rabattschutz? Nein danke. 500 € inklusive Rabattschutz? Ja bitte!

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Leider gibt es selten eine 100:0 Schuld/Unschuld Situation.
Somit kann, wenn für die Teilschuld die eigene Vollkasko in Anspruch genommen wird, der Beitrag bzw. die Prozente wieder steigen.

Hallo Vlady3199

Bei einem Unfall zahlt immer die Haftpflichtversicherung des Schuldigen den Schaden am Auto des Unschuldigen, außer der Restwert des Autos wird durch den Schaden überstiegen.

Die Kasko des Unschuldigen hat da nichts zu zahlen

Gruß HobbyTfz