undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zu deinen Fragen. 1.sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

Generell geht das Arbeitszeitgesetz von 48h wöchentlicher Höchstarbeitszeit aus. Eine Woche gilt von Montag 00:00Uhr bis Sonntag 24:00Uhr. Da das Gesetz maximal 8h werktäglich sagt sind wir Automatisch bei einer 6 Tage Woche. Die tägliche Arbeitszeit kann aber auch auf 10h werktäglich verlängert werden wenn im Durchschnitt von 4 Monaten oder 16 Wochen nicht mehr als 48h wöchentlich gearbeitet wird.

Bedeutet: wenn dein Freund in der einen Woche 50h hat und in der anderen Woche 46h wäre der Ausgleich schon geschehen. § 3 Arbeitszeitgesetz §21a Arbeitszeitgesetz

2.ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

Ja denn der Jahresurlaub beträgt mindestens 24 Werktage und da der Samstag ein Werktag ist zählt er auch mit dazu.

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

§3 Bundesurlaubsgesetz

3.werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

VO(EG)561/2006

Art. 9 Abs.3 Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen.

Zur Info: Der Geltungsbereich umfasst Fahrzeuge die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und über 3,5t wiegen. Der Pkw fällt also nicht dort rein. Wenn dein Freund also mit einem PKW zu seinem LKW fährt der sich nicht am Wohnort oder der Betriebsstätte wo dein Freund normalerweise zugeordnet ist befindet dann ist das Arbeitszeit und dies ist auch Theoretisch(macht natürlich keiner):) im Digitalen Tacho nachzutragen.


MysticDarkness 
Fragesteller
 09.02.2016, 11:08

vielen dank! sehr ausführlich und kompetent beantwortet! :)

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Ich empfehle dir die im Netz zur Verfügung stehenden Lenk- und Ruhezeitverordnung für LKW-Fahrer. Dort kannst du auch nachlesen, wie und welche Zeiten neben den reinen Fahrzeiten angerechnet werden. Insbesondere Anfahrtszeiten, Beladezeiten, Zeiten der Überprüfung vor, während und nach einer Fahrt, fahrerfremde Beschäftigungen usw. Das würde zu weit führen, das alles hier zu rezitieren. Und wann und wieviel Ruhezeiten nach wieviel Lenkzeit eingehalten werden muss, und wann diese unterbrochen werden darf.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das ganze Werk recht unübersichtlich ist, und die Arbeitgeber wissen, dass sich kaum ein Fahrer wirklich mit seinen Rechten daraus auskennen.


MysticDarkness 
Fragesteller
 25.03.2015, 10:41

ich danke dir für deine sehr schnelle antwort. du hast vollkommen recht, daß dieses werk total unübersichtlich ist. doch zu den 3 fragen, die ich gestellt habe, die konnte ich bis jetzt noch nichts finden. ich habe schon einen viereckigen kopf vom suchen :-(

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