Umgang Enkeltochter?

3 Antworten

Ich frage mich als Erstes, warum das Umgangsrecht mit dem Kindsvater überhaupt eingeschränkt ist. Gab es da Vorfälle, die dazu geführt haben? Üblicherweise reguliert das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Eltern den Umgang mit dem Kind.

"Nun wollte der Papa das wir das Umgangsrecht beantragen und er quasi durch die "Hintertür" sein Kind bei uns sehen kann. Ich habe das abgelehnt weil es weder dem Kind noch der Mutter gegenüber ehrlich ist."

Ich finde es gut und richtig, dass ihr das gemacht habt. Spätestens nach dem ersten besuch wäre es ohnehin aufgeflogen, und dann hätte es riesigen Ärger gegeben, und das Kind wäre auch mit reingezogen worden.

"Nun wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen. Weiter bei unserer Meinung bleiben oder nachgeben?"

Ihr wartet die Regelung durch das Jugendamt ab. Wenn der KV das Umgangsrecht bekommt, dann könnt ihr das Kind auch wieder sehen und eine Beziehung zu ihm aufbauen. Macht das auf keinen Fall "durch die Hintertür" oder sonstwie inoffiziell und ohne das Wissen der Mutter. Heimlichtuerei und Konflikte zwischen den Eltern lösen bei dem Kind nur Gewissenskonflikte und Probleme aus, und das müsst ihr unbedingt vermeiden.


Joggermausi 
Fragesteller
 23.08.2022, 11:01

Es gab bisher keine feste Umgangsregelung. Wenn sie am Zweitwohnsitz war (ca. 40km ) komnte er sein Kind sehen (immer unter Aufsicht, was ihm nichts ausmachte) und zwischendurch mit ihr telefonieren. Dann äußerte die Kleine, gern auch mal beim Papa übernachten zu wollen. Das war die Abmachung, das wenn sie,das von sich aus möchte, das die Mutter es ermöglicht. Plötzlich war sie der Meinung das Kind könne das noch garnicht wissen und es war Funkstille. Sie hat den Papa blockiert. Keine Telefonate und kein Kontakt mehr möglich

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Fuchsbutter  23.08.2022, 11:02
@Joggermausi

Und er hat jetzt ein Jahr lang darauf gewartet, dass sich von allein was an der Situation ändert? Warum kümmert er sich nicht darum, wenn ihm das Umgangsrecht und eine klare Regelung wichtig sind?

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Joggermausi 
Fragesteller
 23.08.2022, 11:22
@Fuchsbutter

Er hat nicht gewartet sondern sich gekümmert. Sogar ein Anwalt war schon beteiligt. Jetzt sind 2 Jugndämter !!!! involviert, da sie 2 Wohnsitze hat

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Fuchsbutter  23.08.2022, 11:23
@Joggermausi

Okay, dann müsst ihr wohl einfach abwarten, was bei der ganzen Sache rauskommt. Wenn schon ein Anwalt involviert ist, kann sich das Ganze noch weiter verzögern.

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Dahika  23.08.2022, 13:09
@Joggermausi

 (immer unter Aufsicht,

Warum das? Es muss schon eine harte Begründung geben, warum er kein Umgangsrecht haben soll. Selbst, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, so hat er doch Umgangsrecht.

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Da fehlt etwas an Informationen.

Warum hat der Vater kein Umgangsrecht und kein gemeinsames Sorgerecht?

Ihr als Großeltern könnt doch Kontakt zur Schwiegertochter und zur Enkelin pflegen. Ihr könnt sie besuchen und zeigen, dass euch etwas an den Menschen liegt.

Ich finde eure Sicht der Dinge genau richtig und würde dabei bleiben!

Ich verstehe nur nicht, warum ihr nicht schon längst aus eigenem Antrieb eurer Umgangsrecht eingefordert habt. Dafür werdet ihr sicher eure Gründe haben.


Joggermausi 
Fragesteller
 23.08.2022, 10:51

Na klar das hätten wir auch machen können, aber die Mutter ist extrem vereinnahmend. Sie betrachtet das Kind als ihr Eigentum. Es gibt bisher keine Chance mal mit dem Kind alleine zu sein. Überall muss ein Aufpasser, i.d.R. Ihre Oma also die Uroma dabei sein. Darauf verzichten wir dankend. Wir sind doch keine Assis oder so von denen sie was zu befürchten hätte. Nun wollten wir dem Papa nicht in die Regelung des Umgangs die uns vorrangig erscheint dazwischenfunken.

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Labedenhasen  23.08.2022, 10:55
@Joggermausi

Ich verstehe das, ihr habt eure berechtigten Gründe.

Für mich wären das keine.

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Dahika  23.08.2022, 13:11
@Joggermausi

Überall muss ein Aufpasser, i.d.R. Ihre Oma also die Uroma dabei sein.

Nein, es muss nicht, es sei denn das Familiengericht hat das so beschlossen. Der Vater des Kindes soll sich mal auf die HInterbeine stellen. Er hat auf jedenfalls Umgangsrecht.

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