Üübergangsgeld aufstocken mit ALG2?

2 Antworten

Die Berechnung des Übergangsgeldes ist nicht so einfach, wenn man dir aber schon gesagt hat das es höher wäre als das ALG - 1 und Du deinen ALG - 1 Anspruch noch nicht verbraucht hast, dann sollte das Übergangsgeld min. um 10 % höher als dein ALG - 1 sein.

Im Regelfall wird das aus vorherigem Einkommen ermittelt, auch wenn man schon längere Zeit keines mehr hatte, könnte das Übergangsgeld dann durch eine fiktive Berechnung ermittelt werden.

Hab selber einmal Übergangsgeld bezogen, allerdings als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV .

Nun zur eigentlichen Frage, sicher wäre auch beim Übergangsgeld eine Aufstockung vom Jobcenter möglich, aber dann müsste ggf. ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dazu findest Du im Internet kostenlose Rechner, auch für das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.

Nur muss man für das Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und zusätzlich benötigt man dann auch noch ein Mindesteinkommen.

Es käme also erst einmal darauf an was du tatsächlich dann an Übergangsgeld bekommst und was Du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen müsstest.

Angenommen Du würdest besagte 1000 € an Übergangsgeld bekommen, dann würde bei einer KDU - von 450 € kein Anspruch auf ALG - 2 als Aufstockung bestehen und somit dann auch kein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für deine Kaution.

Denn Übergangsgeld ist wie z.B. auch ALG - 1, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente usw. sonstiges Einkommen und das wird im Regelfall bis auf 30 € Versicherungspauschale auf den ALG - 2 Bedarf angerechnet.

Derzeit kämen dann z.B. bei einem Single zu den angenommenen 450 € KDU - noch min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dann würde dein Bedarf angenommen bei min. 896 € liegen und bei angenommen 970 € anrechenbarem Übergangsgeld würdest Du deinen Bedarf selber decken können und der Antrag sehr wahrscheinlich abgelehnt.

Aber einen Antrag würde ich trotzdem stellen, kannst ja zusätzlich gleich einen schriftlichen formlosen Antrag auf die Übernahme von Kosten für angemessenen Wohnraum stellen und das mit dem Antrag einreichen, bei Bewilligung könntest Du dann bei Bedarf ggf. auch noch eine Wohnungsausstattung beantragen, auch wenn Du vorher schon einmal eine eigene Wohnung hattest.

Der Haftaufenthalt sollte dann nur länger als 6 Monate gewesen sein, aber selbst wenn weniger, könnte man dann ggf. ein zinsloses Darlehen beantragen.

Die Kaution kann gesetzlich auch in 3 Monatsraten gezahlt werden.


Thamm356 
Fragesteller
 26.05.2021, 12:36

Super Erklärung! Vielen vielen Dank!

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Mir wurde von meiner Tante gesagt das man evtl das übergangsgeld aufstocken könnte mit ALG2

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Übersteigt Dein Einkommen Deinen Bedarf nach SGB II, gibt es auch kein ALG II. Insoweit irrt Deine Tante.

Frage 2: kann ich zu meinem übergangsgeld ergänzent alg2 beantragen ?

Beantragen kannst Du es selbstverständlich. Nur wenn Du es beantragst, kann über einen möglichen Anspruch entschieden werden.


Thamm356 
Fragesteller
 25.05.2021, 19:04

Aufstocken war vil das falsche Wort. zB ich bekomme 1000 Euro übergangsgeld und das jobcenter übernimmt die miete in Höhe von 450 Euro Plus kaution und ziehen es mir von meinen 1000 euro ab. Es geht nur darum das sie mir ein Darling für die kaution geben. Ich blick da selber nicht wirklich durch 🤪

Danke für die schnelle Antwort

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