Überweisungsschein abgelaufen?

4 Antworten

Guten Morgen,

wenn Du eine aufwendige Untersuchung bekommen sollst - bei dem zugewiesenem Arzt- dann brauchst Du eine neue Überweisung, da der Arzt für die Abrechnung einen aktuellen brauchst.

Wenn Du zu einer anderen Fachrichtung überwiesen wurdest, weil dieser für Deine Beschwerden der richtige Ansprechpartner ist, brauchst Du keinen neuen Überweisungsschein. Du brauchst überhaupt keinen Überweisungsschein mehr, die Versichertenkarte reicht.

Da Dein Arzt aber sicherlich auf den Überweisungsschein geschrieben hat, weswegen Du bei dem anderen Arzt vorstellig werden sollst, hat Du eine Überweisung bekommen und er bekommt dann auch automatisch einen Bericht von diesem Arzt, welche Diagnose dieser festgestellt hat...

Nimm einfach den alten Überweisungsschein mit und geh zum Termin damit der Arzt weiß, um was es bei Dir geht. Außer eben, dass es eine spezielle Untersuchung ist, dann einen neuen Überweisungsschein holen.

Liebe Grüsse!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nicol763  24.02.2023, 06:55

Ich habe 2 Überweisung Schein für Radiologie bekommen die 1 war Januar und die 2 war Februar die gültig noch oder.

0
Minischweinchen  26.02.2023, 05:39
@Nicol763

Eine Überweisung ist immer für ein Quartal, also für 3 Monate gültig. Somit beide Überweisunge noch bis Ende März, danach beginnnt das neue Quartal.

0

Dann musst Du vorher einen neuen holen.

Manche lassen sich auch drauf ein, dass man den alten vorlegt und den neuen schleunigst holt.

Wäre aber totale Kulanz, kenne ich nur von FA, die einen schon lange betreuen.


Minischweinchen  25.07.2019, 02:46

Die Zeit der Überweisungsscheine ist vorbei. Wenn Die Fragestellerin keine spezielle Untersuchung braucht, muss sie keinen akutellen Überweisungsschein vorlegen.

Der überweisende Arzt gibt diesen oft auch mit , damit der Kollege weiß, um was es sich genau handelt bei der Patientin, aber nicht, weil ein Überweisungsschein nötig ist. Sollte also keine besondere Untersuchung anstehen, ist es kein Problem, wenn der Überweisungsschein nicht aktuell ist.

0
verreisterNutzer  28.07.2019, 19:00
@Minischweinchen

"...Die Zeit der Überweisungsscheine ist vorbei" (Ihr Zitat)

....Was ist denn das für eine "sinnige" Aussage?

....Gerade bei Patienten, die an den sog. "Hausarztmodell" teilnehmen, gibt es den Überweisungsschein nach wie vor (ausgenommen da bei nur wenigen bestimmten Fachärzten und im Notfall).

0

Der Überweisungsschein sollte i.d.R. "aktuell" sein. Also auch gültig für das Quartal, in dem man den anderen Arzt aufsucht.

...Darun bitte vorsorglich einen neuen ausstellen lassen - damit "umgehen" Sie ganz sicher womögliche Probleme.


Minischweinchen  25.07.2019, 02:43

Probleme gibt es heute nicht mehr mit einem nicht akutellen Überweisungsschein, wenn es sich nicht um eine spezielle Untersuchungsart, wie z.B. das Röntgen o.ä. handelt.

0
verreisterNutzer  25.07.2019, 06:04
@Minischweinchen

...zumindest wird erfahrungsgemäß häufig gerne gefordert, doch einen aktuellen Überweisungsschein nachzureichen. Jetzt auch nicht nur beim Röntgen.

...Muss ja nicht unbedingt sein - dann nimmt man eben gleich den passenden Schein mit.

0
Minischweinchen  25.07.2019, 07:20
@verreisterNutzer

Nein, heute fordert keine Praxis mehr einen Überweisungsschein, weil dieser keine Pflicht mehr ist. Wenn eine Praxis diesen noch fordert, dann ist die Zeit an dieser vorbeigegangen, was aber fast nicht möglich ist, da sie ja über alles von der kassenärztlichen Vereinigung informiert werden.

Grundsätzlich nur bei speziellen Untersuchungen.

Sie muss nicht extra einen neuen Schein holen, wenn es eine ganz "normale" Überweisung ist!

0
verreisterNutzer  25.07.2019, 10:36
@Minischweinchen

"...Grundsätzlich nur bei speziellen Untersuchungen" (Ihr Zitat)

...Normalerweise gehe ich persönlich ja auch hauptsächlich wegen speziellen Untersuchungen zum Facharzt, überweist mich mein Hausarzt mich dahin. (Bspw. Untersuchungen, die er selbst nicht macht).

"...Wenn eine Praxis diesen noch fordert, dann ist die Zeit an dieser vorbeigegangen" (Ihr Zitat)

...Kann ja ansonsten sein. Wenn aber explizit trotzdem eine gültige Überweisung (aus welchen Gründen auch immer) an der Anmeldung verlangt wird, reiche ich die als Patient eben nach, und fertig. Ist die Arztpraxis jetzt damit im Recht, oder nicht. Und das erlebte ich bereits öfter - und auch kürzlich erst bei jemand anderen.

"Sie muss nicht extra einen neuen Schein holen, wenn es eine ganz "normale" Überweisung ist!" (Ihr Zitat)

...Kann ja sein, bestreite ich ja auch nicht. Ich sprach in meiner Antwort auch von "womöglichen Problemen". Gibt es die nicht, ist's ja okay.

0
Minischweinchen  27.07.2019, 18:29
@verreisterNutzer

Was sollen diese Wiederholungen, akzeptier doch einfach mal, dass es einfach so ist und Du es halt nicht gewusst hast. Es wird keine Probleme geben, auch keine "womöglichen", da jede Praxis weiß, wie es läuft.

Thema beendet!

0
verreisterNutzer  27.07.2019, 18:44
@Minischweinchen

"...akzeptier doch einfach mal, dass es einfach so ist und Du es halt nicht gewusst hast" (Ihr Zitat)

...Was sind denn Sie für einer (kopfschüttel)?

...Was ich weiß und was nicht, wissen SIE ganz bestimmt schon mal gar nicht. Zudem kennen Sie weder mich, noch mein Leben.

...Und was ich Ihrer Meinung nach angeblich "akzeptieren" soll, liegt ebenfalls nicht in Ihren persönlichen Entscheidungsbereich (...also bitte).

Provokante Kommentare, wie Ihr letzter an mich jedoch, sind ein Richtlinienverstoss.

...Und das wissen anscheinend Sie nicht, wie es mir scheint.

0
verreisterNutzer  28.07.2019, 10:17
@Minischweinchen

...Im übrigen vergaßen Sie selbst in Ihrer eigenen Schilderung wohl zu erwähnen, dass auch heute noch Facharztbesuche generell an den Überweisungsschein gebunden sind (mit wenigen Ausnahmen bestimmter Arztgruppen), befindet sich der Patient im Status des sog. "Hausarztmodells". Der Patient verpflichtet sich dadurch schriftlich, sich vom Hausarzt durch das gesamte Gesundheitssystem "lotsen" zu lassen, u.a. mit dementsprechenden Facharztüberweisungen, als diese Fachärzte unaufgefordert selbst aufzusuchen.

...Wie hier die Situation des Fragestellers dazu denn explizit ist, und welchen Arzt die genannte Überweisung überhaupt betrifft und welche gewünschte "Tätigkeit", ist im Fragetext nicht mal ansatzweise erwähnt.

0
verreisterNutzer  28.07.2019, 18:47
@verreisterNutzer

Meinen letzten Kommentar (Hausarztmodell) betreffend die Aussage:

"...Du brauchst überhaupt keinen Überweisungsschein mehr, die Versichertenkarte reicht." (Zitat Minischweinchen).

...Und was die Versichertenkarte betrifft: Läuft die womöglich zwischenzeitlich ab, ist ein Überweisungsschein jedenfalls n i c h t quartalsübergreifend gültig. Die Arztpraxis darf dann die Annahme der Überweisung ablehnen. Und das auch gerechtfertigt.

0

Man kann die Scheine verlängern lassen oder holt sich einen neuen.