Trotz Entschuldigung der Eltern noch ein ärztliches Attest?
Ich hatte heute einen Zahnarzttermin & musste somit vom Sportunterricht entschuldigt werden. Dies machte meine Mum natürlich. Nur wollte meine Sportlehrerin morgen ein ärztliches Attest haben. Allerdings habe ich durch meiner "Tolltaschigkeit" vergessen nach ein Attest zu fragen & somit habe ich jetzt keins. Meine Frage ist nun, ob die Lehrerin nicht trotzdem die Sportstunde entschuldigen muss, da meine Mum diese entschuldigt hat?
8 Antworten
Also normalerweiße benötigst du kein Attest solange keine angesagten Leistungsnachweiße in der Fehlstunde abgehalten wurden. Deine Sportlehrerin kann dich also nicht dazu zwingen ein Attest vorzulegen.
Schau dir dein Schulreglement an, eigentlich müsste deine Lehrerin die Autorität deiner Mutter respektieren. Ansonsten würde ich den Arzt anrufen (habe ich auch schon gemacht) und mit nachträglich ein Attest schicken lassen.
Bis auf das Attest, da das in diesem fall nicht verlangt werden darf. Aber so würde ich es dann auch machen.
Geh doch einfach nochmal zum Arzt und hohl dir dein Artest..?
Doch, deine Lehrerin kann eine ärztliche Bescheinigung einfordern. Das ist aber kein Problem. Du brauchst nur beim dem Arzt anzurufen, dann stellen Dir die Helfer/innen einen Zettel aus, der vom Arzt unterschrieben ist.
Normalerweise ist die Entschuldigung eines Elternteils völlig ausreichend. Es gibt aber Tage, zum Beispiel nach einem Brückenwochenende oder Brückentage selbst, für die die Lehrer Bescheinigungen verlangen können. Das sind die sogenannten "gelben Scheine" oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Manchmal reicht auch einfach eine Bescheinigung der Arztpraxis, dass Du von ......Uhr bis ......Uhr dort warst. Das wäre eigentlich in Deinem Fall das Richtige. Ein ärztliches Attest kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden und dann muss der Verlangende die Kosten tragen (ca. 20 €). Und das wäre in Deinem Fall völlig überzogen. Ich würde mir eine Bescheinigung der Praxis holen. Wenn Deine Lehrerin komisch wird, würde ich samt Bescheinigung und Mutter beim Rektor auflaufen und fragen, ob die Dame noch richtig tickt.
Doch kann sie! Kein ärztliches Attest, aber eine ärztliche Bescheinigung, dass er/sie in der Praxis war.