Trike mit A2 Führerschein?
Hallo, folgende Situation:
nachdem unser Quad ned mehr richtig funktioniert und ich (fast 18) den B-Führerschein bereits habe und gerade den A2 mache, hat sich mein Vater überlegt, eine Can Am Ryker zu holen, ein Trike mit 900ccm und 82 Ps.
meine Frage, darf ich, weil ich mit A2 ja auch Motorräder bis 98 Ps fahren kann, diesen Trike fahren oder müsst ich es Drosseln ?
bzw. Beim Drosseln: gibt es eine Möglichkeit der Drosselung, dass ich beim Benutzen die Drossel auf den bestimmten Wert festlegen kann und mein Vater die Drosselung beim Fahren ausschalten kann ?
2 Antworten
Für Trikes brauchst du die Klasse A (wenn du im Ausland fahren willst) beziehungsweise B (aufgrund der nationalen Regelung in Deutschland).
Also:
- Mindestalter für "große Trikes": 21 Jahre (Trikes welche mit A SZ 80 geführt werden dürfen)
- Mindestalter für "kleine Trikes": 16 Jahre (Trikes der Klasse A1, wäre für dich okay weil du ja den A2 hast und der A1 inkludiert ist)
- Klasse B erforderlich
- Trike darf nur in Deutschland geführt werden - außer man hat den A SZ 80 oder die Klasse A mit 20 erworben.
Zum Lesen (Deeplink): https://www.600ccm.info/1/170215/F%C3%BChrerschein_Klasse_A_Schl%C3%BCsselzahl_80_-_eine_L%C3%BCcke_in_der_FeV#updates
Allumfassend wegen dem A SZ 80: https://www.600ccm.info/1/170215/Führerschein_Klasse_A_Schlüsselzahl_80_-_eine_Lücke_in_der_FeV
Mit A2 darfst du keine Motorräder bis 98 PS fahren. Du darfst Motorräder bis 35 kW fahren, die offen nicht mehr als 70 kW hätten.
Für das Trike benötigst du Klasse A, alternativ reicht innerhalb Deutschlands bei einem Mindestalter von 21 Jahren auch Klasse B.
Wenn du es mit 18 fahren willst, muss es auf 15 kW gedrosselt werden, du darfst es dann europaweit mit A1 und deutschlandweit mit Klasse B fahren.
Eine Drosselung muss fest verbaut sein. Irgendein Schalter scheitert bereits am fehlenden Teilegutachten.