Trans Kinder Gesetzeslage?

1 Antwort

Keine konkrete Gesetzeslage

In Deutschland werden chirurgische Eingriffe im Rahmen einer Geschlechtsangleichung fast ausschließlich an Volljährigen durchgeführt. Ausnahme bildet hier die Mastektomie, welche teilweise auch u18 durchgeführt wird, u. a. wird damit argumentiert, dass hier die Fortpflanzungsfähigkeit nicht irreversibel verändert wird.

Die Gabe von Hormonblockern orientiert sich primär nicht an einem konkreten Alter, sondern an der individuellen körperlichen Entwicklung (Tannerstadien, Einsatz von Hormonblockern idR frühestens ab Tannerstadium II)

Gegengeschlechtliche Hormone werden in der Praxis wohl eher ab 16 verschrieben, wenn überhaupt.

Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.

Unabhängig ob minderjährig oder nicht wird eigentlich ausschließlich immer eine vorangegangene Psychotherapie gefordert. Bei chirurgischen Eingriffen ohnehin. Manche Ärzte scheinen bei Minderjährigen zusätzliche psychologische/psychiatrische Gutachten on top zu verlangen.