Termin kurzfristig absagen mit kosten rechnen?

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Ja so etwas gibt es.

Allerdings muss sie in ihrem Laden einen entsprechenden Aushang angebracht haben bzw. dies am Telefon mitteilen.

Bei meiner Fußpflege ist dies z.B. auch so, da muss man spät. 1 Tag vorher absagen, sonst muss man die Behandlung bezahlen.

Steht im Salon angeschrieben.

Prinzipiell Ja. Du hast verhindert, dass zu dem Termin blockiert und er konnte so niemand anderem vergeben werden. Somit besteht ein Verdiensaustfall.

Es kommt aber auf die Gesamtsituation an. Der Laden hat z. B. eine Schadesminimierungspflicht.


iQvaubewe1  02.10.2019, 09:08

Schadensminimierungpflicht - grundsätzlich ja. Aber die Kundin hatte keine Zeit, den Termin wahrzunehmen, da wird sie auch keine Zeit haben, zu kontrollieren, ob in der Zeit eine andere Kundin behandelt wird.

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Ifm001  02.10.2019, 09:45
@iQvaubewe1

Das muss aber nicht der Kunde nachweisen.

Zudem gibt es noch mehr Einflussfaktoren ... z. B. wenn der Laden normalerweise von Laufkundschaft lebt.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 09:57
@Ifm001

Nein? Wer denn dann. Bücher lassen sich ganz leicht "frisieren", der "Ersatzkunde" muss ja nicht vermerkt sein. Soll der Betreiber eine Kopie des Überwachungsvideis bzw. das Original zur Verfügung stellen?

"normalerweise" ist vllt. ein Indiz, aber noch lange kein Beweis.

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iQvaubewe1  02.10.2019, 20:47
@Ifm001

Da steht es doch:

".... Ist die Zahlung eines Ausfallhonorars aber wirksam vereinbart und wird der Termin kurzfristig abgesagt, kann ein Anspruch auf Zahlung des Ausfallhonorars bestehen [....] Wenn ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wird, ist dies als kurzfristig anzusehen (AG München VuR 12/98, 421 ff.). Es kann aber Praxisbesonderheiten geben, die eine längere Absagefrist rechtfertigen...."

Du solltest besser und vor allem bis zum Ende lesen. Nicht dort aufhören, wo es gerade für Dich passt.

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Ifm001  04.10.2019, 10:18
@iQvaubewe1

... und Du solltest mal den Text in seiner Gesamtheit verstehen, statt nur das herauszuzitieren, was dir in den Kram passt.

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Ja, kann verlangt werden … Wenn die Kunden davon wusste, dass bei einer Absage ein Schadenersatz bezahlt werden muss. Und wenn die Nageltante nachweisen kann, dass sie in der Zeit keinen anderen Kunden hatte.


MW197927  02.10.2019, 08:49

Wie weißt du nach das du keinen Kunden hattest? Wenn wer kommt hatte der nen späteren Termin der dann leersteht.

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tinalisatina  02.10.2019, 09:33
@MW197927

Das ist ihre Sache, wie sie das macht. Zeugen evtl.

Wenn wer kommt hatte der nen späteren Termin der dann leersteht.

versteh ich nicht.

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Wenn ich einen Termin ausmache, dann muss ich den auch bezahlen, wenn ich so kurz vorher absage.

Stell Dir vor, Du musst Dein Geld mit Kunden verdienen, die so kurz vorher absagen, dass Du keinen anderen Kunden mehr in der Zeit bedienen kannst.