Teilzeitjob welche Unterstützung jonce?
Hallo Leute, habe mal ne frage da ich nicht weiß an wen ich mich da wenden kann Probier ist es mal hier
und zwar habe ich das Problem :
ich lebe momentan bei meiner Mutter mit meinem zweijährigen Sohn und bekomme Leistungen vom Jobcenter (meine Mutter nicht)
ich würde gerne einen Teilzeitjob anfangen bei dem ich circa 650€ netto raus bekommen würde. Nur habe ich das Problem das ich dabei bin mir eine Wohnung zu suchen was natürlich auch leichter ist mit einem Job,nur das Ding ist das ich die Kaution nicht zahlen könnte.
Jetzt ist meine Frage: da ich meiner Mutter lebe und sie auch einen Job hat würde das Jobcenter mir bei der Kaution helfen und auch ansonsten mir noch aufstocken? Wenn ich eine Wohnung gefunden habe meine ich.Mit dem Teilzeitjob wäre ich ja erstmal vom Jobcenter weg solang ich bei meiner Mutter lebe,aber sobald ich eine Wohnung gefunden habe bräuchte ich schon wieder die Unterstützung zwecks Kaution Vorallem und natürlich kann ich mit den 650€ nicht Miete usw bezahlen...
hat da jemand ne Ahnung?
Danke im Voraus
2 Antworten
Grundsätzlich : Du bist im Leistungsbezug und hast als Alleinerziehende auch unter 25 Anspruch auf eine eigene Wohnung für Dich und Dein Kind.
Desweiteren Anspruch auf eine Erstausstattung und Mietkaution auf Darlehensbasis.
Soweit Du einen Teilzeitjob annimmst steht Dir aus dem erzielten Einkommen ein Freibetrag zu :
650 Euro netto entspricht in etwa 785 Euro brutto . Und von diesem wird dann auch der Freibetrag errechnet = die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, darüber hinaus 20 von den verbleibenden 685 Euro = 137 Euro // Ergo würden (650 - 237 Euro =) 413 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden.
Mit dem Teilzeitjob wäre ich ja erstmal vom Jobcenter weg solang ich bei meiner Mutter lebe
kommt drauf an - bekommst Du derzeit den Alleinerziehendenzuschlag? Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß?
Du weißt aber schon das du bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes nicht arbeiten müsstest, wenn du es selber betreuen wollen würdest ?
Was bekommst du denn derzeit vom Jobcenter an Leistungen gezahlt, denn nur so kann man berechnen ob du bei angenommen 650 € Netto noch Anspruch auf eine Aufstockung hast oder nicht.
Für dein Kind bekommst du ja zumindest derzeit 204 € Kindergeld und wenn der Kindsvater keinen Unterhalt von min.dem Unterhaltsvorschuss zahlt, dann stünde dir ja min. der Betrag vom Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu, dass wären derzeit monatlich 150 €.
Dein Kind hätte also Einkommen von derzeit min.354 € pro Monat, wovon zunächst 245 € ( ab 2020 ) dann 250 € für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt abgezogen würden.
Es blieben also derzeit min.noch um die 109 € für den Kopfanteil der Warmmiete übrig.
Wenn du nun 650 € Netto bekommen würdest, dann solltest du nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 810 € an Bruttoeinkommen haben.
Auf dieses Bruttoeinkommen stehen dir dann nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und wegen deinem minderjährigen Kind von 1000 € - 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Ohne Kind wären es nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto, also bei min.1200 € Brutto max.300 € an Freibetrag und nicht wie bei dir bei min.1500 € Brutto max.330 € an Freibetrag.
Bei 810 € Brutto stünden dir also zunächst 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 710 € Brutto nochmal 20 % Freibetrag = 142 €, der gesamte Freibetrag würde dann bei 242 € liegen.
Diese 242 € Freibetrag würde dir das Jobcenter dann theoretisch von deinen 650 € Netto abziehen, es würden dann max.um die 408 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen bleiben.
Bekommst du derzeit also mehr als diese max.408 €, dann würdest du selbst wohnhaft bei deiner Mutter noch Anspruch auf eine Aufstockung haben.
Durch dein Kind steht dir die Kostenübernahme von eigenem angemessenen Wohnraum auch unter 25 schon zu, dazu kannst du Erstausstattung für Wohnung und Kind beantragen, die muss auch nicht zurückgezahlt werden.
Dazu kannst du dann bei Bedarf auch noch einen formlosen schriftlichen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution der Wohnung stellen, dass wird dann in der Regel bei weiterem Leistungsbezug in monatlichen Raten von max.10 % deines maßgebenden Regelbedarfs von den laufenden Leistungen abgezogen.
Nach Abzahlung des Darlehens gehört die Kaution bei Umzug dann dir.