Tecnigas Sportauspuff bei AM?

3 Antworten

Dein Fahrzeug darf 45km/h fahren und nicht schneller. Ist es das doch, fährst du, ohne die passende Fahrerlaubnis zu haben. Nach Jugendstrafrecht kommen Sozialstunden, eine Führerscheinsperre und die Tatsache, dass du nicht mehr alle Berufe (Polizei, Lehramt usw.) ausüben darfst auf dich zu. Nach Erwachsenenstrafrecht kann man sogar eine Geld- oder Gefängnisstrafe bekommen.

Die meisten Auspuffhersteller versprechen mehr Leistung. Jedoch kommt es ehr zu einem Leistungsverlust.

Du darfst nur einen Endtopf montieren, der neben einer eNummer auch für genau dein Modell inkl. Baujahr homologiert wurde.

Ergänzung:

Die alten MZ/Simson aus DDR-Zeiten haben eine Sondergenehmigung und dürfen schneller sein als 45 km/h.

Ein gedrosselter Sportauspuff erhöht die Geschwindigkeit nicht, im Gegenteil.

Bei unverändertem Fahrzeug hat das OLG Karlsruhe eine Abweichung von 20% als zulässig angesehen. Wenn du hingegen selbst Fahrzeugbauer spielst und Änderungen vornimmst, kannst du dich nicht mehr auf eine herstellungsbedingte Serienstreuung berufen.

Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht Geldstrafe bis 360 Tagessätze oder ein Jahr Haft.

Wenn ein Verdacht besteht, wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt und begutachtet.


Privat235 
Fragesteller
 27.01.2022, 07:48

Also der darf theoretisch 20% schneller sein, oder wie?

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Amtsschreck  27.01.2022, 08:10
@Privat235

Ja, aber ohne Sportauspuff, sondern im Original-Zustand. Wenn Du alles original belässt, dann musst Du Dir bei einer Kontrolle keine Gedanken machen. Weil ein OriginalFahrzeug wird die Polizei nicht stilllegen können.

Meine Simme fährt original knapp 70. ;-)

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WECoyote  27.01.2022, 09:07
@Amtsschreck

Ein Fahrzeug im Originalzustand kann sehr wohl stillgelegt werden, wenn es schneller ist als erlaubt. Hinzu käme noch Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Amtsschreck  27.01.2022, 09:24
@WECoyote
Ein Fahrzeug im Originalzustand kann sehr wohl stillgelegt werden, wenn es schneller ist als erlaubt.

Hast Du da eine verlässliche Quellenangabe?

Die StVZO gbt darüber scheinbar keine Auskunft. Lt. §19 StVZO gibt es nur 3 Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (...) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Bedeutet nach meinem Rechtsverständnis im Umkehrschluss, dass ein Grund für ein Erlöschen bei Fahrzeugen ohne vorgenommene Veränderungen, also im Originalzustand, nicht vorliegt. Selbst wenn es schneller fährt als es soll.

Hinzu käme noch Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das ist eine andere Baustelle, aber das sehe ich auch so.

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Amtsschreck  27.01.2022, 10:05
@WECoyote

Mein Beispiel bezieht sich nach wie vor auf ein Original Fahrzeug ohne Änderungen. Der §19 bezieht sich nur auf Änderungen, ebenso Dein Beispiel, wo etwas absichtlich verändert wird:

Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden.

Von daher bleibe ich bei meiner Aussage.

Weil ein OriginalFahrzeug wird die Polizei nicht stilllegen können.

Denn auf welche Grundlage sollten sie sich dabei stützen?

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WECoyote  27.01.2022, 10:07
@Amtsschreck

Wenn das Fahrzeug schneller ist, als erlaubt, darf der FS nicht fahren. Um das zu unterbinden, wird das Fahrzeug eben stillgelegt und muss abgeschleppt werden.

Der FS kann es ja ausprobieren und dann berichten, was passiert.

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Amtsschreck  27.01.2022, 10:08
@WECoyote

Ja, aber das hat nichts mit den Erlöschen der ABE zu tun, sondern mit der anderen Baustelle.

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migebuff  27.01.2022, 12:07
@WECoyote
wenn das Mofa zu einem Leichtkraftrad umgebaut wird. Hier wird ein zulassungsfreies Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen gemacht

Klassisch B*************.org mal wieder, sowohl Mofa als auch Leichtkraftrad sind beide zulassungsfrei, der Grund für das Erlöschen wäre bei einem solchen Umbau die Änderung der Fahrzeugart.

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Die E-Nummer nützt dir nichts, wenn der Auspuff nicht für genau dein Modell zugelassen ist.

Wenn das Moped zu schnell ist, steht schnell das "fahren ohne Fahrerlaubnis" im RAum.