Tecnigas Sportauspuff bei AM?
...der Auspuff hat sogar eine E-Nummer.
Theoretisch darf ich ja 45 fahren, so fährt er aber wohl so um die 60.
Da der Auspuff ja dann eigentlich nicht unbedingt illegal ist, frage ich mich wie ich nun weiter vorgehen soll. Bin ich so schon auf der sicheren Seite, oder was sollte ich dann bei einer Kontrolle sagen?
Wie genau das denn? Müsste der Auspuff gedrosselt sein? Oder ist das so okay? Das kann aber ja nicht sein, wenn er zu schnell ist..
Und falls das illegal ist, was passiert dann? Muss der dann erstmal irgendwohin gebracht werden, oder kommt die "Diagnose" schon bei einer möglichen Polizei-Kontrolle?
Welche Konsequenzen hätte das? Auch Führerscheinsperre?
Natürlich will ich nicht illegal oder sonst was fahren
3 Antworten
Dein Fahrzeug darf 45km/h fahren und nicht schneller. Ist es das doch, fährst du, ohne die passende Fahrerlaubnis zu haben. Nach Jugendstrafrecht kommen Sozialstunden, eine Führerscheinsperre und die Tatsache, dass du nicht mehr alle Berufe (Polizei, Lehramt usw.) ausüben darfst auf dich zu. Nach Erwachsenenstrafrecht kann man sogar eine Geld- oder Gefängnisstrafe bekommen.
Die meisten Auspuffhersteller versprechen mehr Leistung. Jedoch kommt es ehr zu einem Leistungsverlust.
Du darfst nur einen Endtopf montieren, der neben einer eNummer auch für genau dein Modell inkl. Baujahr homologiert wurde.
Ergänzung:
Die alten MZ/Simson aus DDR-Zeiten haben eine Sondergenehmigung und dürfen schneller sein als 45 km/h.
Ein gedrosselter Sportauspuff erhöht die Geschwindigkeit nicht, im Gegenteil.
Bei unverändertem Fahrzeug hat das OLG Karlsruhe eine Abweichung von 20% als zulässig angesehen. Wenn du hingegen selbst Fahrzeugbauer spielst und Änderungen vornimmst, kannst du dich nicht mehr auf eine herstellungsbedingte Serienstreuung berufen.
Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht Geldstrafe bis 360 Tagessätze oder ein Jahr Haft.
Wenn ein Verdacht besteht, wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt und begutachtet.
Ja, aber ohne Sportauspuff, sondern im Original-Zustand. Wenn Du alles original belässt, dann musst Du Dir bei einer Kontrolle keine Gedanken machen. Weil ein OriginalFahrzeug wird die Polizei nicht stilllegen können.
Meine Simme fährt original knapp 70. ;-)
Ein Fahrzeug im Originalzustand kann sehr wohl stillgelegt werden, wenn es schneller ist als erlaubt. Hinzu käme noch Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ein Fahrzeug im Originalzustand kann sehr wohl stillgelegt werden, wenn es schneller ist als erlaubt.
Hast Du da eine verlässliche Quellenangabe?
Die StVZO gbt darüber scheinbar keine Auskunft. Lt. §19 StVZO gibt es nur 3 Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (...) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Bedeutet nach meinem Rechtsverständnis im Umkehrschluss, dass ein Grund für ein Erlöschen bei Fahrzeugen ohne vorgenommene Veränderungen, also im Originalzustand, nicht vorliegt. Selbst wenn es schneller fährt als es soll.
Hinzu käme noch Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das ist eine andere Baustelle, aber das sehe ich auch so.
„die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird“
“Wodurch erlischt beispielsweise die Betriebserlaubnis eines Mofas? Dies ist der Fall, wenn das Mofa zu einem Leichtkraftrad umgebaut wird. Hier wird ein zulassungsfreies Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen gemacht, was weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.“
https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/#wann_erlischt_die_betriebserlaubnis
Mein Beispiel bezieht sich nach wie vor auf ein Original Fahrzeug ohne Änderungen. Der §19 bezieht sich nur auf Änderungen, ebenso Dein Beispiel, wo etwas absichtlich verändert wird:
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden.
Von daher bleibe ich bei meiner Aussage.
Weil ein OriginalFahrzeug wird die Polizei nicht stilllegen können.
Denn auf welche Grundlage sollten sie sich dabei stützen?
Wenn das Fahrzeug schneller ist, als erlaubt, darf der FS nicht fahren. Um das zu unterbinden, wird das Fahrzeug eben stillgelegt und muss abgeschleppt werden.
Der FS kann es ja ausprobieren und dann berichten, was passiert.
Ja, aber das hat nichts mit den Erlöschen der ABE zu tun, sondern mit der anderen Baustelle.
wenn das Mofa zu einem Leichtkraftrad umgebaut wird. Hier wird ein zulassungsfreies Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen gemacht
Klassisch B*************.org mal wieder, sowohl Mofa als auch Leichtkraftrad sind beide zulassungsfrei, der Grund für das Erlöschen wäre bei einem solchen Umbau die Änderung der Fahrzeugart.
Die E-Nummer nützt dir nichts, wenn der Auspuff nicht für genau dein Modell zugelassen ist.
Wenn das Moped zu schnell ist, steht schnell das "fahren ohne Fahrerlaubnis" im RAum.
Also der darf theoretisch 20% schneller sein, oder wie?